Beratung zur Vermittlung
Das Thema „Honorarberatung und -vermittlung“ wurde hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen auf der Herbsttagung der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) näher unter die Lupe genommen. Bundesweit soll den Versicherungsmaklern die Gelegenheit geboten werden durch ein zweites Unternehmen ebenfalls eine Zulassung als Versicherungsberater zu bekommen, so das Ziel des Verbandes.
Schon die Verwendung der Begrifflichkeiten sei nicht immer richtig, da es sich bei einer Vermittlung von Nettopolicen um eine Honorarvermittlung und nicht um eine Honorarberatung handele, da es nicht zu Abschlusskosten kommt.