Wirtschaft

Kosten schmälern die Rendite: Anlegen in Zeiten niedriger Zinsen

Gute Zeiten für Kreditnehmer, schlechte Zeiten für Sparer: Angesichts des niedrigen Zinsniveaus ist es für viele Anleger schwer, eine sichere Rendite zu erwirtschaften. Ganz unmöglich ist es aber nicht.

(dpa/tmn) – Null Prozent: Das Leitzins-Niveau in Europa bedeutet für Sparer ein immer größer werdendes Problem. Verzinste Geldanlagen werfen inzwischen kaum noch Rendite ab. Für Verbraucher ist es deshalb wichtig, auf niedrige Anlagekosten zu achten. Denn bei vielen Produkten zehren die hohen Nebenkosten die Erträge auf, erläutert die Verbraucherzentrale Berlin.

Eine Geldanlage mit niedrigen Kosten kann nach 40 Jahren durchaus 30 Prozent mehr fürs Alter erbringen, erklären die Verbraucherschützer. Die Grenze zwischen teuer und kostengünstig verläuft dabei oft nicht zwischen den verschiedenen Produktklassen wie Aktien, Fonds und Versicherungen, sondern innerhalb dieser Produktklassen.

Deshalb lohnt sich ein Vergleich. Drei Möglichkeiten:

– Riester-Sparen: Die Riester-Förderung zu nutzen, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale für die meisten Sparer sinnvoll. Wer keine Kinder hat, kann mit Riester-Anlagen durchaus ein um 15 Prozent höheres Nettoergebnis erzielen, als wenn er in die gleichen Anlagen ohne Riester-Förderung angespart hätte. Konkret hängt das Plus vor allem davon ab, um wie viel der Steuersatz im Alter niedriger sein wird als jetzt. Wenn man Kinder hat, liegt das Plus durch die Förderung meist noch viel höher. Für sicherheitsorientierte Kunden eignen sich gute Riester-Banksparpläne, für jüngere Kunden sind gute Riester-Fondssparpläne eine Anlagemöglichkeit.

– Aktien: Auch wenn viele Sparer nach wie vor skeptisch sind, lässt sich mit Aktien auf lange Sicht meist eine gute Rendite erzielen. Bei einem Anlagehorizont von 20 bis 30 Jahren lag die jährliche Rendite in der Vergangenheit zwischen rund sechs und neun Prozent, hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) ermittelt. Mit einer solchen Rendite verdoppelt sich das eingesetzte Vermögen etwa in 10 bis 15 Jahren. Viele Unternehmen zahlen Aktionären zudem eine regelmäßige Dividende. Kleinanleger können zu kostengünstigen Fonds greifen.

– Zinsanlagen: Das Tagesgeldkonto ist zwar beliebt, wirft aber kaum Rendite ab. Nach Angaben der FMH- Finanzberatung bekommen Sparer derzeit durchschnittlich 0,31 Prozent Zinsen (Stand 15. April 2016). Etwas mehr Zinsen gibt es bei Festgeldangeboten. Laut FMH liegt der durchschnittliche Zins bei einer Laufzeit von zwölf Monaten bei 0,36 Prozent (Stand: 15. April 2016). Die Aussicht auf gute Zinsen steigt mit der Länge des Anlagehorizonts: Wer sein Geld für zwei Jahre fest anlegt, kann bis zu 1,90 Prozent Zinsen bekommen. Bei Festgeldanlagen mit vier Jahren Laufzeit liegen die besten Angebote bei 2,10 Prozent.

Allgemein

Renten-Fondspolicen: Zurich hält mit Rebalancing Anlageportfolio auf Kurs

Mit dem neuen Sicherheitsmechanismus hält die Zurich Versicherung die Anlagestruktur von Anlageportfolios ihrer Fondspolicen auf Kurs. Das sogenannte Rebalancing sorgt dafür, dass die Anlagestruktur bei der individuellen Fondsauswahl und den vermögensstrukturierten Portfoliomodellen über die gesamte Vertragslaufzeit eingehalten wird. Gleichzeitig bestehen stabilere Renditechancen durch antizyklisches Umschichten des Anlageportfolios. Das Rebalancing wird innerhalb der fondsgebundenen Rentenversicherungen Vorsorgeinvest und Zurich Vorsorgeflex angeboten.

Rebalancing für eine ausgewogene Struktur des Anlageportfolios Der neue Sicherheitsmechanismus Rebalancing gilt sowohl für Neu- als auch Bestandskunden. Gebührenfrei wird automatisch einmal pro Versicherungsjahr eine Umschichtung der Kapitalanlagen vorgenommen, um die zuletzt vereinbarte Anlagestruktur wiederherzustellen. Deren Gewichtung kann sich im Zeitverlauf
durch Wertschwankungen der einzelnen Fonds im Gesamtportfolio verändern, wodurch das Portfolio risikobehafteter und schwankungsanfälliger werden kann.

Bei einem Markteinbruch verlieren in der Regel jene Anlagen, die vorher überproportional gewonnen haben. Deshalb wird in regelmäßigen Abständen eine Umschichtung von gut performenden Anlagen (Ausstieg zu höheren Preisen) in weniger gut performende Anlagen (Einstieg zu geringen Preisen) vorgenommen. Im Ergebnis wird durch Rebalancing die zuletzt vereinbarte Anlagestruktur
erreicht. Damit sollen die Gewinne der gut performenden Anlagen bereits vor einem möglichen Crash mitgenommen und die potenziellen Kursverluste minimiert werden.
Gleichzeitig bestehen durch die antizyklischen Umschichtungen Chancen auf Gewinne der Anlagen mit Aufholpotenzial.

Berater

Umfrage zur Pflege: Der Staat wird schon zahlen

Das Thema Pflege ist bei  den Deutschen zwar präsent, bei der Deckung der Kosten vertraut die Mehrheit jedoch auf den Staat. Nur eine Minderheit hat sich privat abgesichert, obwohl fast allen klar ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen werden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung.    

Wer wird die Pflegekosten zahlen?

Mit Abstand am häufigsten wird von den Befragten die gesetzliche Pflegeversicherung (80%) genannt. 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen

werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung. Mehr als die Hälfte der Befragten glaubt, dass im Pflegefall das Sozialamt (55%) oder die gesetzliche Rentenversicherung (52%) für die Kosten der Pflege herangezogen werden können. Weniger als die Hälfte der Befragten meint, dass der Lebenspartner des Pflegebedürftigen (48%) oder die private Rentenversicherung (46%) herangezogen werden können.

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Nur eine kleine Minderheit (7%) der befragten Bundesbürger glaubt, dass im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel ausreichen, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Die weit überwiegende Mehrheit (87%) glaubt dagegen nicht, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen.

Haben Sie eine private Pflege-Zusatzversicherung?

32 Prozent der befragten Bundesbürger geben an, neben der gesetzlichen auch eine private Pflegezusatzversicherung zu besitzen. Zwei Drittel (67 %) besitzen nach eigenem Bekunden keine private Pflegezusatzversicherung. Von den älteren Befragten (über 45) sind mit 35 Prozent überdurchschnittlich viele Personen privat abgesichert. Das Gleiche gilt für Personen mit einem Einkommen von mehr als 4000 Euro (40%).

Wissen Sie, dass Ihre Kinder zur Begleichung der Pflegekosten herangezogen werden können?

Wenn eine pflegebedürftige Person Kinder hat und deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, kann das Sozialamt auch das Einkommen der Kinder für die Pflegekosten heranziehen. 80 Prozent aller Befragten ist dieser Umstand (auf Nachfrage) bekannt. Deutlich weniger informiert als der Durchschnitt aller Befragten sind in dieser Frage die unter 30-Jährigen (61%).

Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Pflege?

33 Prozent der befragten Bundesbürger geben an, sich schon häufig mit dem Thema der finanziellen Pflegeabsicherung bei Krankheit oder im Alter beschäftigt zu haben. 41 Prozent haben das bislang zumindest hin und wieder getan. 25 Prozent, bei den unter 30-jährigen sogar 47 Prozent, haben sich bisher noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt. Die aktuelle Gesetzeslage ist fast der Hälfte der Befragten bekannt. Das zum 1.1.2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II (fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen) war 46 Prozent der Befragten bekannt, 54 Prozent dagegen nicht.

Fazit

„Den Deutschen ist das finanzielle Risiko, ein Pflegefall zu werden und dann keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu haben, durchaus bewusst“, resumiert Michael Kurtenbach, der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung. „Trotzdem schließen nur verhältnismäßig wenige Personen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Hier werden wir weiter Aufklärung leisten müssen.“

Sachwerte / Immobilien

PROJECT investiert wieder in den Berliner Wohnungsneubau

Als einer der lukrativsten Immobilienmärkte Deutschlands gehört die Bundeshauptstadt zu den Investitionsschwerpunkten der PROJECT Immobilienentwicklungsfonds (AIF). In der Varziner Straße 16-17 im Bezirk Tempelhof haben mehrere PROJECT-AIF in eine weitere Wohnimmobilienentwicklung mit einem Verkaufsvolumen von rund 17 Millionen Euro investiert. Für den zur Jahresmitte schließenden Publikumsfonds Wohnen 14 handelt es sich bereits um die 22. Objektinvestition.

Die hauseigene Architekturabteilung der PROJECT Immobilien Gruppe sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 42 Eigentumswohnungen auf sechs Vollgeschossen sowie 30 Tiefgaragenstellplätze vor. Die Gesamtwohnfläche beträgt 3.150 m². Auf dem 1.745 m² großen Grundstück befindet sich momentan ein unterkellertes Gewerbegebäude, das abgerissen wird. Das Grundstück liegt im Stadtteil Friedenau und zählt zu den guten bis sehr guten Wohngegenden. Die Rüdesheimer Straße unweit der Varziner Straße wurde von der New York Times im Jahr 2015 sogar zu einer der zwölf schönsten Straßen Europas gekürt. Es überwiegt die geschlossene Bauweise mit Altbauten.

Kontrollierte Wohnraumlüftung

Die Nachversorgungsmöglichkeiten sowie das Bildungsangebot mit mehreren Gymnasien, Grundschulen sowie zahlreichen Kindergärten sind im Einzugsbereich des Grundstückes als sehr gut zu beurteilen. Die Varziner Straße ist eine wenig befahrene, zweispurige Seitenstraße. Die Anbindung an den Individual- und öffentlichen Verkehr ist sehr gut: Zwei Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Zudem sind zahlreiche S-Bahnlinien sowie eine U-Bahnlinie nur etwa 350 Meter entfernt. Außerdem liegt das Grundstück in der Nähe zur A 100 und B 1, die Friedenau mit dem Berliner Stadtzentrum und dem Umland verbinden. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage des Baugrundstückes nahe der Stadtautobahn werden zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen. Diese beinhalten Schallschutzfenster sowie eine schallgedämmte Fassade. Außerdem wird eine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) installiert, welche die Be- und Entlüftung sicherstellt, ohne dass Fenster geöffnet werden müssen.

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Berater

Jeder zweite Lebensversicherungskunde ist von den Auszahlungsprozessen begeistert

Eine knappe Mehrheit der Versicherungsnehmer (52 Prozent), die in den letzten sechs Monaten eine Auszahlung aus einem Altersvorsorgevertrag erhalten haben, bewertet die Zahlungsabwicklung mit „sehr gut“ oder „ausgezeichnet“. Nur rund jeder fünfte Kunde (17 Prozent) bewertet den Zahlungsprozess im Leistungsfall als „mittelmäßig“ oder „schlecht“. Am zufriedensten sind dabei die Kunden der AachenMünchener, Ergo und R+V (hier und folgend in alphabetischer Reihenfolge). Den höchsten Einfluss auf die Zufriedenheit mit dem Auszahlungsprozess üben dabei die Höhe der Auszahlung sowie die Höhe der Überschussbeteiligung aus. Fast drei Viertel (74 Prozent) der Befragten mit einem Leistungsfall innerhalb der letzten sechs Monate geben an, dass die Höhe der Auszahlung ihren Erwartungen entsprochen oder sie sogar übertroffen hat. Im Falle der Überschussbeteiligung sagen dies mehr als zwei Drittel (69 Prozent). Ein weiterer wichtiger Faktor für die Zufriedenheit ist die Zahlungsgeschwindigkeit. Diese sollte bestenfalls innerhalb einer Woche nach Zahlungszusage erfolgen. Dieser optimale Zeitpunkt wird gegenwärtig bei jedem zweiten Vertrag (53 Prozent) erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt das jährliche Monitoring „Servicebarometer Assekuranz“ des internationalen Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov. Über 10.000 Privatkunden wurden jährlich zu ihren faktischen Service- und Leistungserfahrungen mit Versicherern befragt und die Ergebnisse hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Kundenbindung und optimalen Service-Levels analysiert.

Teilweise Neuanlage der Leistungen

Im Falle einer Leistung durch den Versicherer legen zwei Fünftel der Versicherten (43 Prozent), die innerhalb der letzten sechs Monate eine Auszahlung erhalten haben, zumindest einen Teil der erhaltenen Zahlungen wieder in einem Versicherungs- oder Bankprodukt an. Ein Achtel (13 Prozent) von ihnen investiert die gesamten Leistungen in solche Produkte. Dabei geht die Initiative zur Wiederanlage fast zur Hälfte (45 Prozent) von den Versicherten selbst aus. Nur in 39 Prozent der Fälle erfolgt die Ansprache zur Wiederanlage durch einen Versicherungsvertreter, bei 12 Prozent durch einen Bankberater.

„Besonders im Bereich der Wiederanlageberatung liegt für die Versicherer viel ungenutztes Potenzial brach“, sagt Markus Braun, Head of Marketing & Sales bei YouGov. „Durch eine systematische Beratung und passende Produkte können hier Kunden nach Eintreten des Leistungsfalls weiter gebunden werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Prozess rund um die Wiederanlage, mit dem gegenwärtig nur ein Drittel der Wiederanleger wirklich zufrieden ist, wie unsere Studie zeigt.“

Versicherungen

Bewegung an der Reformfront

Ob Rentenversicherung oder die Zukunft der Dualität in der Krankenversicherung – die Liste der Reformvorhaben in der Politik ist lang. Mit seinen Äußerungen um die Riester-Rente hat CSU-Chef Horst Seehofer eine Debatte über eine große Rentenreform ausgelöst, die auch in der kommenden Woche im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stehen wird.

Ein zentrales Thema dabei ist die Frage nach der künftigen Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei setzt das Bundesfinanzministerium laut einem aktuellen Gutachten auf eine Zulagenförderung nach dem Vorbild der Riester-Rente. “Der Vorteil der Riester-Rente sind hohe Zuschüsse bei einem geringen eigenen Beitrag. Dies wollen wir auf die betriebliche Altersvorsorge übertragen”, heißt es im Positionspapier.

Das vielgescholtene Riester-Modell scheint somit doch noch seine Berechtigung in den rentenpolitischen Gedankenspielen der Bundespolitik zu finden. Allerdings sei “staatliches Management allein noch kein Qualitätsmerkmal”, konstatiert der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). “Denn es gibt erhebliche Zwänge, unter denen staatliches Handeln manchmal steht”, stellt er im Interview mit Euro am Sonntagfest .

Dennoch stellt seine Nachfolgerin im Amt, Andrea Nahles, die Wirksamkeit der Riester-Rente öffentlich in Frage. Zwar sei es richtig, dass etwa 16 Millionen Deutsche riestern würden. “Aber die hochfliegenden Erwartungen, die es damals gab, haben sich nicht eingelöst”, konstatierte die SPD-Politikerin im ZDF-Interview . “Wir müssen sehen, dass es eine erhebliche Absicherungslücke gerade bei denen gibt, die es am nötigsten bräuchten”, ergänzte Nahles. Ein Grund dafür: die aktuelle Niedrigzinspolitik. Die scheint allerdings nicht nur den Versicherern, sondern auch den Sparern selbst zu schaffen zu machen.

Denn laut einem Bericht der Bild verloren diese in den vergangenen fünf Jahren rund 125 Mrd. Euro an Zinseinnahmen. Allein auf Sparbüchern und anderen Konten büßten die Sparer seit 2011 insgesamt 88 Mrd. Euro ein. Besitzer von Lebensversicherungen und Pensionsfonds verloren im gleichen Zeitraum rund 37 Mrd. Euro. Über die aktuellen Herausforderungen der Niedrigzinsphase diskutieren ab Dienstag auch hochrangige Vertreter aus der Versicherungsbranche auf dem SZ-Kapitalanlagetag 2016 in München.

Stillstand herrscht hingegen weiter beim Thema Bürgerversicherung. Von der Regierungskoalition zum Unthema erklärt, wird diese dennoch als Nachfolgemodell von PKV und GKV von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken weiter verfolgt. So hat der Bund der Versicherten (BdV) ab Mittwoch zu einer zweitägigen Wissenschaftstagung geladen, welche das Thema “Finanzierung und Dualität in der Krankenversicherung” ausführlich erörtern will.

Bemerkenswertes Nebengeräusch: In seltener Einmütigkeit greifen die Verbraucherschützer und Versicherungsvertreter die Kreditinstitute wegen vermeintlich unfairer Beratung an. Ihr Vorwurf: Kunden bekämen etwa Lebensversicherungen aufgezwungen, wenn sie einen Kredit haben wollten, heißt es in einem Bericht der FAZ. Trotz neuer Vermittlerrichtlinie IDD sehen die Lobbyverbände noch Handlungsbedarf. “Die Gewährung von Geldgeschäften darf nicht gekoppelt sein an den Abschluss anderer Produkte”, fordert BVK-Präsident Michael Heinz.

Bewegung herrscht hingegen aktuell in der Versicherungsmedizin: “Bei den Lebensversicherern ist (…) mit der Entwicklung zur digitalisierten Bearbeitung ein Trend zur Reduktion von Versicherungsmedizinern zu beobachten, während bei den Krankenversicherern ein gegenläufiger Trend zu beobachten ist”, konstatiert Versicherungsmediziner Stephan Becher im VWheute-Interview. Ab Dienstag erörtert der Fachkreis Versicherungsmedizin des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft ausführlich die aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Allgemein

Kostenfallen sicher umkurven: zehn Tipps zur Mietwagenbuchung

Zur Urlaubssaison 2016 hat CHECK24.de die wichtigsten Informationen für eine reibungslose Mietwagenbuchung und -abholung zusammengestellt.

Bei Buchung: Auf ausreichenden Versicherungsschutz, faire Tankregelung und Zusatzkosten achten

Bei Abholung: Keine Zusatzleistungen aufdrängen lassen, Wagen und Vertrag vor Unterschrift genau prüfen

Fünf Tipps zur Buchung:

1. Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten:

Es ist wichtig, bei der Buchung einen umfassenden Schutz aus Haftpflicht-, Vollkasko- und Diebstahlversicherung zu wählen. CHECK24.de rät zu Angeboten ohne Selbstbeteiligung. Diese sind zwar etwas teurer, im Schadenfall entstehen für den Kunden jedoch keine Kosten.

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte mindestens bei einer Million Euro liegen. Denn ist die Schadenssumme höher als die vereinbarte Deckungssumme, haftet der Verbraucher für darüber hinausgehende Schäden persönlich. Vor allem bei einer Anmietung für die USA sollten Verbraucher darauf achten, da in einigen Bundesstaaten die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden nur bei 10.000 US-Dollar, für Sachschäden sogar nur bei 5.000 US-Dollar liegt.

2. Faire Tankregelung wählen:

Vor allem in Südeuropa ist bei vielen Vermietern die ungünstige Tankregelung „voll/leer“ üblich. Die erste Tankfüllung muss der Kunde beim Vermieter kaufen, der Wagen wird leer zurückgegeben. Nachteile: Der Vermieter berechnet höhere Preise für den Kraftstoff als Tankstellen, außerdem verschenkt der Mieter bei der Rückgabe das restliche Benzin im Tank. Kunden wählen besser die Tankregelung „voll/voll“: Der Wagen wird mit vollem Tank abgeholt und vollgetankt zurückgebracht. Alternativ gibt es besonders in den USA auch eine Regelung, bei der die erste Tankfüllung bereits im Mietwagenpreis inkludiert ist.

Im CHECK24-Mietwagenvergleich gibt es einen Filter, mit dem Kunden Angebote mit bestimmten Tankregelungen direkt auswählen können.

3. Zusatzkosten beachten:

Durch Einwegfahrten, Zusatzfahrer, junge Fahrer oder auch Zubehör wie Navis und Kindersitze können bei einzelnen Mietwagenanbietern unterschiedlich hohe Zusatzkosten entstehen. CHECK24.de weist diese aus, sofern sie vom Vermieter übermittelt werden. Außerdem sind alle zusätzlichen Kosten in den Mietbedingungen einsehbar.

4. Passende Anmietzeit wählen:

Grundsätzlich müssen Mietwagen auch für angebrochene Tage voll bezahlt werden. Deshalb sollten Kunden bei der Buchung unbedingt auf die Uhrzeiten für Abholung und Rückgabe achten. CHECK24.de empfiehlt, den Wagen immer erst zu der Stunde zu buchen, zu der man ihn tatsächlich benötigt und die Abgabeuhrzeit wenn möglich etwa eine Stunde früher als die Abholung zu wählen.

5. Kosten Flughafenstation vs. Shuttle-Service vergleichen:

Einige Anbieter betreiben ihre Stationen nicht direkt am Flughafen, sondern bieten einen Shuttle zu den Mietstationen in wenigen Autominuten Entfernung. In der Regel sind diese Anbieter etwas günstiger. Urlauber, die ihr Fahrzeug jedoch gerne direkt am Flughafen abholen möchten, finden entsprechende Angebote im CHECK24-Mietwagenvergleich mit dem Filter „Innerhalb Terminal“.

Fünf Tipps zur Abholung:

1. Zeit sparen bei der Abholung:

Urlauber verkürzen sich und anderen die Wartezeit am Mietwagenschalter, wenn sie alle persönlichen Unterlagen wie Führerschein und Kreditkarte bereithalten. Einige Anbieter haben einen „Express-Service“, bei dem sich Kunden vor der Anmietung bereits online registrieren und relevante Daten (z. B. Führerscheinnummer) vorab eintragen können. Das verkürzt die Bearbeitungszeit am Schalter. Im CHECK24-Mietwagenvergleich finden Urlauber entsprechende Anbieter über die Filterfunktion „Express Check-In“.

2. Keine unnötigen Upgrades oder Versicherungen aufdrängen lassen:

Häufig versuchen Vermieter vor Ort, Kunden zusätzliche Versicherungen oder Upgrades in eine bessere Kategorie zu verkaufen. Verbraucher sollten in diesen Fällen immer ihren Voucher vorzeigen: Darauf ist genau vermerkt, welche Leistungen gebucht und bereits bezahlt wurden. CHECK24.de weist Kunden auf zusätzliche, zum Teil unnötige Versicherungen der Vermieter auch in einem Merkblatt hin. Dieses ist – um Missverständnisse am Mietwagenschalter zu vermeiden – für einige Urlaubsländer zusätzlich in Landessprache verfasst.

3. Vertrag vor Unterschrift genau kontrollieren:

Einige Vermieter vermerken Fahrzeug-Upgrades oder sonstige Zusatzleistungen wie einen Pannenservice im Vertrag – allerdings ohne den Mieter darüber aufzuklären. Kunden akzeptieren diese Leistungen samt Zusatzkosten durch ihre Unterschrift unter dem Mietvertrag. CHECK24.de empfiehlt deshalb, den Mietvertrag genau zu lesen und sich bei Unklarheiten vor Unterschrift telefonisch an den CHECK24-Kundenservice zu wenden.

4. Vorschäden am Fahrzeug vermerken lassen:

Ist der Wagen bei der Abholung stark verschmutzt oder hat bereits kleine Schäden, sollten Kunden entweder einen anderen Wagen verlangen oder alle Schäden bzw. die Verschmutzung im Vertrag vermerken lassen. Vorschäden sollten Verbraucher außerdem fotografieren. So vermeiden sie Ärger und Kosten bei der Rückgabe.

5. Tankbeleg aufbewahren:

Bei der Tankregelung „voll/voll“ muss der Wagen vor der Rückgabe komplett aufgetankt werden. CHECK24.de empfiehlt, den Tankbeleg zur Sicherheit aufzubewahren und die Tankanzeige des Mietwagens zu fotografieren. Denn die meisten Vermieter stellen hohe Kosten in Rechnung, wenn sie das Fahrzeug selbst volltanken müssen.

Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit kostenloser telefonischer Beratung. Die Anzeige der Vergleichsergebnisse erfolgt völlig anonym. Dabei werden Preise und Konditionen von zahlreichen Anbietern durchsucht, darunter über 300 Kfz-Versicherungstarife, rund 1.000 Strom- und über 850 Gasanbieter, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbieter für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossene Shops für Elektronik & Haushalt, mehr als 150 Mietwagenanbieter, über 400.000 Hotels, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter. CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 700 Mitarbeiter mit Hauptsitz in München.

Allgemein

Personenkontrollen im gesamten Schengen-Raum kosten 53 bis 130 Euro pro Kopf

Die systematische Kontrolle von Personen an allen Schengen-Grenzen würde die Wirtschaftsleistung von 27 EU-Ländern im Jahr um 0,19 bis 0,47 Prozent dämpfen. Das wären 26,65 bis 65,8 Milliarden Euro oder 52,74 Euro bis 130,28 Euro pro Kopf. Das haben neue Berechnungen des ifo Instituts ergeben, die in seinem Forschungsbericht 73 veröffentlicht werden. „Diese Kosten machen nur einen kleinen Teil jener Summen aus, die durch unkontrollierte Massenzuwanderung entstehen könnten“, sagt Gabriel Felbermayr, Leiter des ifo Zentrums für Außenwirtschaft und einer der Autoren der Studie. Kroatien musste wegen fehlender Daten aus der Berechnung für die EU-Staaten ausgenommen werden.

Dabei hält Felbermayr einen vollständigen Kollaps des Schengen-Raumes für unwahrscheinlich. Viel eher sei mit Kontrollen ausschließlich an den Grenzen entlang der Flüchtlingsrouten zu rechnen. „In einem weiteren Szenario haben wir daher die Kosten für Kontrollen an jenen Grenzen berechnet, an denen seit Sommer 2015 gemäß Schengen-Grenzkodex Artikel 23 fokussierte Grenzkontrollen an die EU gemeldet worden sind“, so Felbermayr. „Wir kommen dabei auf 0,06 bis 0,11 Prozent des BIP. Das sind 9,0 bis 15,4 Milliarden Euro oder 17,83 Euro bis 30,39 Euro pro Kopf.“

Unberücksichtigt blieb, dass ein beträchtlicher Teil der Handelsströme gar nicht über die Straße geht und dass auch der Interkontinentalhandel Europas mit dem Rest der Welt von Grenzkontrollen an Schengen-Grenzen betroffen sein kann. Personenkontrollen wirken wie ein Zoll von 0,5 Prozent im Güterhandel und 0,8 Prozent im Dienstleistungshandel. Erfahrungen an den Grenzen der USA zu Kanada und Mexiko zeigen, dass dort Lastwagen im Durchschnitt 20 Minuten warten müssen.

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