EuGH: Generalanwalt kritisiert erneut deutlich die deutsche Glücksspielregulierung
Deutscher Lottoverband fordert konsequente und kohärente Neuausrichtung
Die deutsche Glücksspielgesetzgebung gerät immer mehr unter Druck. In Luxemburg hat heute der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge in einem weiteren deutschen Verfahren vorgelegt (Rechtssache Ince, C-336/14).
Die Aussagen des Generalanwalts sind eine Ohrfeige für die deutsche Rechtsprechung zum alten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der bis 2012 galt. Der EuGH hatte 2010 entschieden, dass die Glücksspielpolitik der Bundesländer eklatant widersprüchlich sei und den Staatsvertrag gekippt. Die Bundesländer hätten mit ihrem Glücksspielmonopol fiskalische Interessen verfolgt.