"Wie kann Interessengleichheit beim Netto- und Honorargeschäft hergestellt werden?"
Das Gros unserer Finanzberater vereinbart mit den Kunden neben einem Abschlusshonorar auch eine laufende Vergütung, die sich individuell pro Kunden an der Höhe der jährlichen Vertragswerte orientiert und die vom jeweiligen Vertrag per Teilauszahlung direkt entnommen und ausgezahlt werden kann. Damit sind Kunden- und Vermittlerinteressen gleichgerichtet. Denn der Kunden wünscht sich ein möglichst hohes Altersvermögen. Und gleichzeitig möchte der Vermittler das Geld seines Kunden gut angelegt wissen, auch weil sein laufendes Honorar daran partizipiert und er sich durch höhere Vertragswerte mehr Vergütung sichert. Er ist immer daran interessiert, dem Kunden zu helfen, egal ob der Markt gerade nach unten geht oder sich nach oben bewegt.