
Doch was bedeutet das?
Die Taxonomie nennt technische Filterkriterien für Wirtschaftsaktivitäten, die einen erheblichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele der EU leisten können, ohne sich negativ auf die anderen fünf auszuwirken. Die Umweltziele sind:
- Bekämpfung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser und Ozeanen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zu Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme
Von der TEG wurden bisher nur die beiden ersten Ziele bearbeitet. Außer der Berücksichtigung der ILO-Kern arbeitsnormen finden aus der ESG-Systematik die Bereiche S (Social) und G (Governance) bisher keine Berücksichtigung. Es bleibt nun zu hoffen, dass die Zeit sinnvoll genutzt wird, um die noch fehlenden Umweltziele zu bearbeiten und das Klassifizierungssystem auf einen ambitionierten S- und G-Ansatz auszuweiten.
Eine ganzheitliche Betrachtung sollte mit einem einheitlichen Rahmen und der entsprechend abgestimmten Definitionen vollständige Transparenz über die Ziele und Auswirkungen von Finanzprodukten in Bezug auf Nachhaltigkeit geben. Greenwashing sollte damit ein Ende gesetzt werden.
Der Finanzsektor kann aber nur dann einen wirksamen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen und CO2-neutralen Wirtschaft leisten, wenn alle Finanzprodukte und nicht nur die nachhaltigen Angebote die Taxonomie anwenden müssen. Nur den nachhaltigen Finanzsektor zu reglementieren wird nicht dazu beitragen, die gewünschte Lenkungsfunktion hin zu mehr Nachhaltigkeit zu entfalten und durch Wettbewerbsnachteile für Anbieter nachhaltiger Produkte eher das Gegenteil bewirken.

(V. Weber)
































