Investmentfonds

Wegfall der Abschlussvermittlung bringt Vermögensverwaltern neue Impulse

Weitere Angleichung zwischen KWG und § 34 f GewO Steigende Bedeutung von Vermögensverwaltungen Allgemein günstige Vorzeichen für mittelgroße Haftungsdächer

Der Wegfall der Abschlussvermittlung für Finanzberater mit einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung setzt bei Vermögensverwaltungen positive Impulse für das Neugeschäft. Diese Ansicht vertritt der Haftungsdachpionier und Vermögensverwalter BN & Partner. Nach dem am 1. August2014 in Kraft getretenen Gesetz dürfen Finanzanlagenvermittler mit einerGewerbeerlaubnis nach § 34 f GewO ab diesem Datum keine Abschlussvermittlung mehr betreiben. Dabei konnten in der Vergangenheit Investmentfonds mit einerTransaktionsvollmacht bei der ausführenden Depotbank im Namen des Kunden gekauft und wieder verkauft werden. „Die Transaktionsvollmacht ohne explizite Willenserklärung des Kunden wurde von der Aufsichtsbehörde vielfach als versteckte Vermögensverwaltung gewertet“, so Felix Brem, Gründer und Aufsichtsrat von BN & Partner. „Es ist daher konsequent, die Abschlussvermittlung ausschließlich mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betreiben zu dürfen.“ Der Wegfall der Bereichsausnahme zeigt sich als weiterer Beleg dafür, dass der Gesetzgeber das regulatorische Ungleichgewicht in der Finanzberatung zwischen Kreditwesengesetz und Gewerberecht fast vollständig beseitigt hat.

Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage im Fondsvertrieb sollten Vermögensverwaltungen und vermögensverwaltende Fonds innerhalb der unabhängigen Finanzberatung an Bedeutung gewinnen. Erstens geht der strukturlose Produktverkauf nicht nur an den Bedürfnissen der Kunden, sondern auch an den Anforderungen stark volatiler Finanzmärkte vorbei. Zweitens fehlen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase Anlagealternativen. Und drittens bringt der Vertrieb von Eigenprodukten Interessenkonflikte bezogen auf eine anlegergerechte Beratung losgelöst von Provisionsanreizen mit sich.

Vermögensverwaltende Ansätze, die den Grundsätzen der Diversifikation entsprechen und Wertschwankungen über eine gezielte Risikosteuerung absenken, sind daher erste Wahl. Die Umsetzung über eine Anlageberatung und -vermittlung ist je nach Geschäftsmodell und dem Umfang der verwendeten Finanzinstrumente für Tied Agents im Haftungsdach oder nach der Gewerbeordnung möglich. So kann beispielweise ein Berater nach § 34 f GewO seinen Kunden weiterhin eine fondsgebundene Vermögensverwaltung anbieten.

Felix Brem: „Die Regulierung durch den Gesetzgeber mit einer Angleichung von KWG und Gewerberecht führt dazu, dass in der Beratung von Wertpapieren nur diejenigen Finanzberater übrig bleiben, die nach ihrer Qualifikation und Ausrichtung sowohl für ein Haftungsdach als auch für eine gewerberechtliche Zulassung in Frage kommen.“ Die negativen Ereignisse um das Infinus Finanzdienstleistungsinstitut haben gezeigt, dass Haftungsdächer, die als reine Vertriebsmaschinerie für Eigenprodukte dienen, endgültig der Vergangenheit angehören. Nur wer seinen Kunden eine strategische, unabhängige Beratung in einer auf Pluralität ausgerichteten Produktwelt anbieten kann, wird langfristig Erfolg haben und dem Haftungsdach seine Berechtigung verschaffen. Die fortschreitende Professionalisierung des Marktes bringt den Geschäftsmodellen der Haftungsdächer signifikante Veränderungen. Die seit 2007 bekannte Dreiteilung des Marktes in Haftungsdachfabriken, Kleinanbieter und mittelgroße Einheiten hat sich in den vergangenen Jahren verschoben. So müssen die großen Anbieter das Problem lösen, eine große Anzahl von zu gering qualifizierten und auf die „neue Welt“ wenig vorbereiteten Geschäftspartnern in ihren Reihen zu haben.

Dagegen kommen die kleineren Häuser durch die hohen Investitionen in die administrative und personelle Infrastruktur an die Grenzen ihrer Kapitalausstattung und Ertragskraft. Gewinner sind die mittleren Anbieter, die neben einem komfortablen Rücklagenpolster über leistungsfähige Systeme wie etwa in der Informationstechnologie sowie erfahrene Berater mit einer klaren Geschäftsstrategie verfügen. „Diese Gruppe sollte der unabhängigen Finanzberatung am stärksten zu neuer Glaubwürdigkeit verhelfen und zum Wachstumsmotor der Branche werden“, so das Fazit von Felix Brem.

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