Problematisch wird die Schlechterstellung von Fondserträgen im Vergleich zu Direktinvestitionen in Immobilen oder Aktien gesehen, denn auch mit einem festgesetzten Prozentsatz der Besteuerung, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, müssten Kleinanleger Steuern zahlen. Die noch gültigen Sparerfreibeträge könnten sie mit der Reform nicht mehr nutzen. Ebenfalls eine stärkere Belastung würde die Steuerreform für die institutionellen Investoren bedeuten, da ihnen zum Verhängnis werden würde, dass auch nicht ausgeschüttete Fondserträge besteuert würden, auch wenn sie gleich wiederangelegt werden, so die Kritik des BVIs weiter.
Hingegen sei die Pauschalbesteuerung von Anlegern, deren Fonds Steuerdaten nicht veröffentlichen, ein beiläufiges Problem, so der BVI, da es auch mit Hilfe des aktuellen Rechts gelöst werden könne. Abschließend meint der BVI, dass die Ziele der Reform auch ohne Systemwechsel erreicht werden könnten.