Investmentfonds

Ohoven: Investmentsteuerreform schadet innovativem Mittelstand

Zum Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW): "Die Rahmenbedingungen in Deutschland für Finanzierungsalternativen müssen verbessert werden, um Impulse für Innovation und Wachstum zu setzen. Gerade Start-Ups und innovative Mittelständler brauchen neue Finanzierungsformen neben dem klassischen Bankkredit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Investmentsteuerreform geht in die falsche Richtung und schadet dem innovativen Mittelstand. Die vorgesehene Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften trocknet private Finanzierungsquellen aus und gefährdet damit auch öffentliche Förderungen für junge Unternehmen, die meist auf Co-Finanzierung setzen. Was die öffentliche Hand in den Gründerstandort Deutschland investiert, würde durch die Investmentsteuerreform konterkariert. Deutschland hat bei Wagniskapital riesigen Nachholbedarf: Während bei uns im Vorjahr nur rund 640 Millionen Euro an Venture Capital investiert wurden, waren es in den USA über 48 Milliarden Dollar. Ohne steuerliche Vorteile für Venture Capital hat diese Finanzierungsform in Deutschland keine Chance. Der Bundestag muss deshalb ein klares Bekenntnis für eine Gründer- und Unternehmerkultur in unserem Land abgeben. Gewinne aus Veräußerungen von Anteilen an Start-Ups und innovativen Mittelständlern müssen für Eigenkapitalgeber wie Business Angels steuerfrei bleiben, wenn sie in vergleichbare Unternehmen reinvestiert werden."  

Zum Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung erklärt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW):

„Die Rahmenbedingungen in Deutschland für Finanzierungsalternativen müssen verbessert werden, um Impulse für Innovation und Wachstum zu setzen. Gerade Start-Ups und innovative Mittelständler brauchen neue
Finanzierungsformen neben dem klassischen Bankkredit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Investmentsteuerreform geht in die falsche Richtung und schadet dem innovativen Mittelstand.

Die vorgesehene Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an
Kapitalgesellschaften trocknet private Finanzierungsquellen aus und gefährdet damit auch öffentliche Förderungen für junge Unternehmen, die meist auf Co-Finanzierung setzen. Was die öffentliche Hand in den Gründerstandort Deutschland investiert, würde durch die Investmentsteuerreform konterkariert.

Deutschland hat bei Wagniskapital riesigen Nachholbedarf: Während bei uns im Vorjahr nur rund 640 Millionen Euro an Venture Capital investiert wurden, waren es in den USA über 48 Milliarden Dollar. Ohne steuerliche Vorteile für Venture Capital hat diese Finanzierungsform in Deutschland keine Chance. Der Bundestag muss deshalb ein klares Bekenntnis für eine Gründer- und Unternehmerkultur in unserem Land abgeben. Gewinne aus Veräußerungen von Anteilen an Start-Ups und innovativen Mittelständlern müssen für Eigenkapitalgeber wie Business Angels steuerfrei bleiben, wenn sie in vergleichbare Unternehmen reinvestiert werden.“

 

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