Ende August hatte sich das BMF frühzeitig in die Diskussion um eine MiFID-Überarbeitung eingebracht und sich mit einem Positionspapier an die EU-Kommission gewandt. MiFID II trat 2018 in Kraft; eine Überprüfung ist für das Frühjahr 2020 geplant. Am vergangenen Donnerstag hielt das BMF eine Konferenz in Brüssel dazu mit Vertretern von Europäischem Parlament, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützern mit dem Titel „Does MiFID II do the trick?“
„Wir sind beeindruckt, wie stark sich das BMF im Sinne des Anlegerschutzes dafür einsetzt, die MiFID-Mängel zu beseitigen. Die Richtlinie sollte eigentlich die Verbraucher schützen; im Ergebnis erhielten sie jedoch überbordende Produktinformationen und weniger Wertpapierberatung. MiFID II ist eindeutig über ihr Ziel hinausgeschossen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. „Das Positionspapier der Bundesregierung war der erste Schritt in Richtung Korrektur, jetzt gilt es, Verbündete in der EU- Kommission und dem Parlament dafür zu finden. Wir begrüßen daher die Initiative des BMF ausdrücklich.“
Der BVI hatte früh und unmissverständlich auf die Unzulänglichkeiten von MiFID II hingewiesen. Wesentliche Kritikpunkte waren die Telefonaufzeichnungspflicht, die Informationspflichten gegenüber professionellen Kunden und die unterschiedlichen Kosteninformationen von MIFID II und PRIIPs.
(BVI)