Indiens Staatsanleihen werden bald in einen Leitindex aufgenommen. Ist es an der Zeit zu investieren?
DIE MACHT DES VOLKES
Indien ist mit einer Bevölkerung von 1,4 Milliarden Menschen die größte Demokratie der Welt und hat damit China überholt. Indien, das lange Zeit als „das Backoffice der Welt“ galt, hat sich zu einer globalen Wirtschaftsmacht entwickelt.
Dieses Frühjahr entscheiden die indischen Wähler, ob die Bharatiya Janata Party (BJP) ihre Führungsposition behalten wird. Wenn dies der Fall ist, dürfte es Anlegern ein Gefühl der Sicherheit vermitteln, denn Kontinuität wird der Wirtschaft Stabilität verleihen.
Dennoch sind globale Investoren nur in geringem Maße in indischen Staatsanleihen (IGB) engagiert. Der Anteil ausländischer Investoren liegt deutlich unter dem anderer Schwellenländer – etwa zwei Prozent, verglichen mit elf Prozent in China.
DER WANDEL IST IN VOLLEN GANG
Die Dinge ändern sich jedoch. Die Einführung von FAR-Anleihen (Fully Accessible Route) erleichterte den Zugang. Noch entscheidender war die Nachricht, dass Indien in den JPMorgan GBI-EM Global Diversified Index aufgenommen wird, in dem rund 220 Milliarden US-Dollar gehandelt werden.
Längerfristig wird erwartet, dass durch die Aufnahme in den Index der Anteil ausländischer Investoren von derzeit zwei Prozent auf rund neun Prozent im Jahr 2030 ansteigen wird.
EINFACHER ZUGANG VIA ETF
Die Aufnahme in den Index heißt, Anleger müssen prüfen, wie sie sich Zugang zum Markt verschaffen. Angesichts der früheren Probleme, die internationale Anleger beim Zugang zum Markt hatten, könnte ein börsengehandelter Fonds (ETF) eine unkomplizierte – und kostengünstige – Option sein.
LGIM erkannte die potenzielle Attraktivität von IGBs und den geringen Anteil an ausländischer Investoren und legte 2021 den L&G India INR Government Bond UCITS ETF auf.
Es handelt sich um den ersten reinen IGBETF, und wir glauben, dass er Anlegern, die vor der Aufnahme in den Index im Juni eine Allokation in Indien anstreben, als potenziell geeigneter Einstiegspunkt dienen könnte.
LGIM