Auch erfolgreiche Fondsboutiquen haben einmal klein angefangen. Was würden Sie Neugründern empfehlen, die sich mit einem Anlageprodukt auf diesen hart umkämpften Markt wagen?
AXEL ROHR: Es gibt zahlreiche hochqualifizierte Portfoliomanager, die einen eigenen Fonds auflegen möchten. Allerdings sind einige Hürden zu überwinden, bis eine erfolgversprechende Anlagestrategie auch in ein erfolgreiches Produkt mündet. Dieses sollte im Idealfall aus der Masse der angebotenen Investmentfonds herausragen, um ausreichende Mittel zu generieren. Hier hilft eine überzeugende Kommunikation, verbunden mit der stets erforderlichen Vertriebspower.
Zu Beginn ist es aber beinahe noch wichtiger, mit den passenden Geschäftspartnern an den Start zu gehen. Diese helfen dabei, die umfassenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, ohne dass der lästige Verwaltungsaufwand zur Hauptsache wird.
Was sollten Newcomer zum Marktstart denn beachten?
AXEL ROHR: Die meisten Fondsinitiatoren möchten ihre Ideen zügig umsetzen. In diesem Fall bietet es sich an, auf die zeit- und kostenintensive Beantragung einer eigenen BaFin-Lizenz erst einmal zu verzichten und einen externen Haftungsdachpartner mit ins Boot zu nehmen. Fondsinitiatoren können sich dann auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich auf die erfolgreiche Umsetzung und Fortentwicklung ihres Anlagekonzepts. Parallel dazu bleibt auch mehr Zeit für die Kommunikation mit den Kunden und dem Vertrieb.
Häufig kommt den sogenannten Seed-Investoren eine große Bedeutung zu. Diese geben zum Fondsstart einen Vertrauensvorschuss und stellen relevante Mittel zur Verfügung. Die Seed-Investoren sind Kunden der ersten Stunde und sollten so lange wie möglich im Fonds gehalten werden. Gegebenenfalls sind Absprachen dazu möglich.
Wie funktioniert denn das Asset Management, wenn ich eine Haftungsdachlösung wähle?
AXEL ROHR: Ein Asset Manager ohne eigene Lizenz darf keine Finanzportfolioverwaltung anbieten und agiert daher als reiner Anlageberater. Er benötigt ein Haftungsdach, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und eine Verwahrstelle. Das Haftungsdach stellt die erforderliche BaFin-Lizenz bereit. Über sie darf der Asset Manager seine Beratungsleistungen erbringen, ohne selbst zugelassen zu sein. Die KVG übernimmt die regulatorische Verantwortung, führt die Transaktionen aus und arbeitet mit der Verwahrstelle zusammen. Diese wiederum verwahrt und überwacht das Fondsvermögen.
Wichtig für Fondsinitiatoren ist natürlich, dass die Verträge mit den genannten Geschäftspartnern fair gestaltet werden. Das bedeutet erstens, dass die Konditionen stimmen sollten. Zweitens sollte eindeutig festgeschrieben sein, dass die Initiatorenrechte beim Ideengeber verbleiben. Hier gilt es, böse Überraschungen zu vermeiden. Denn nur der Fondsinitiator bestimmt, wer als Anlageberater, Portfoliomanager, KVG und Verwahrstelle fungieren darf, falls einmal ein Wechsel ansteht.
Und welche Kriterien sind bei der Auswahl des Haftungsdachs selbst anzulegen?
AXEL ROHR: Zum einen sollte das Haftungsdach sein Handwerk verstehen, über zahlreiche kompetente Partner in der Branche verfügen – zum Beispiel Kontakte zupassenden KVGen – und faire Konditionen für die eigene Dienstleistung bieten. Aber auch weiche Kriterien spielen eine wichtige Rolle: Insbesondere in der Startphase eines neuen Unternehmens können die Repräsentanten des Haftungsdachs beratend zur Seite stehen und wertvolle Hilfestellungen geben. Haftungsdächern, deren Verantwortliche unternehmerisch denken, fällt es leicht, sich in typische Start-up-Probleme hineinzudenken und schnell zu reagieren. Klappt das Zusammenspiel so wie beschrieben, können beide Geschäftspartner kurzfristig gemeinsam verbindliche Entscheidungen treffen.
Vielen Dank für das Gespräch.



