Investmentfonds

BN & Partner und Morningstar legen gemeinsame Vermögensverwaltung auf

BN & Morningstar AKTIV Portfolio in drei Strategievarianten Zukunftsweisendes Angebot für Vermittler nach § 34 f GewO Innovatives Preismodell in Übereinstimmung mit MiFid II

BN & Partners Deutschland AG ergänzt sein Dienstleistungsspektrum um eine fondsgebundene Vermögensverwaltung in Zusammenarbeit mit Morningstar Investment Management Europe. Die Vermögenverwaltung mit dem Namen BN & Morningstar AKTIV Portfolio ist in den drei Varianten Stabilität, Balance und Dynamik erhältlich, die sich durch ihre Risiko- und Ertragsprofile voneinander unterscheiden. Die Dienstleistungen von Morningstar Investment Management Europe umfassen die Portfoliokonstruktion, die Auswahl geeigneter Zielfonds sowie die laufende Überwachung der Strategien.

BN & Partners Deutschland AG bietet als lizenzierter Vermögensverwalter nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) bereits seit 2008 Finanzdienstleistern Know-how und Infrastruktur für die Auflegung von Vermögensverwaltungsmodellen an. Hierzu zählen auch so genannte Advisory-Mandate, die von BN & Partner gemanagt werden und bei denen ein qualifizierter Dritter hinsichtlich Portfoliokonstruktion, Wertpapier- und Fondsauswahl sowie kontinuierlicher Überwachung in Übereinstimmung mit den Anlagerichtlinien beratend tätig ist. Ein solches Mandat ist das BN & Morningstar AKTIV Portfolio, das für die Berater des
Schwesterunternehmens und Maklerpools FONDSNET aufgelegt wurde und auch von den Partnern des Haftungsdaches BN & Partners Capital AG für ihre Kunden genutzt werden kann. Das Mindestanlagevolumen beträgt pro Variante 10.000 Euro, Starttermin ist ab Februar 2015.

„Die Auflegung von Vermögensverwaltungen in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister wie Morningstar ist im deutschen Markt für Finanzdienstleistungen zukunftsund richtungsweisend“, so Axel Rohr, Vorstand der BN & Partners Deutschland AG. Sie stellt zudem die erste Anlagelösung von Morningstar Investment Management dar, die für die
Zielgruppe der Berater nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland angeboten wird und nicht versicherungsgebunden ist. Mit einem innovativen und transparenten Preismodell entspricht sie bereits heute den Anforderungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II und ist eine Antwort auf den aufgrund der anhaltenden Regulierung steigenden Aufwand der Berater für administrative Aufgaben. So fehlt insbesondere die Zeit für die Auswahl, Überwachung und Allokation von für die Kunden geeigneten Produkten.

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