Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die durchschnittliche Altersrente für Frauen bei 807 Euro monatlich, bei Männern bei 1.227 Euro. Wer seinen Lebensstandard halten und finanziell unabhängig bleiben will, sollte privat vorsorgen, empfiehlt die uniVersa.
Auf Flexibilität achten
Am flexibelsten sind Altersvorsorgeprodukte aus der dritten Schicht der Altersvorsorge. Sie können ohne staatliche Vorgaben abgeschlossen werden, sind frei gestaltbar und trotzdem steuerlich privilegiert. Langfristig die besten Renditechancen bieten fondsgebundene Rentenversicherungen. Neben verschiedenen Investmentfonds sollten dort auch günstige Indexfonds (ETF) wählbar sein. Fondswechsel sind bei einer Fondspolice in der Regel gebührenfrei möglich und lösen im Vergleich zu einer Direktanlage bei einer Depotbank keine Abgeltungssteuer aus. Auch die Wertzuwächse während der Sparphase müssen nicht versteuert werden. Auf Wunsch kann bei den meisten Anbietern eine Garantieleistung vereinbart werden, etwa in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Der Sparplan bei einer Fondspolice kann meist ab 25 Euro monatlich gestartet werden. Flexible Zuzahlungen und Entnahmen sollten jederzeit möglich sein.
Steuervorteile bei Auszahlung
Zum Ablauftermin haben Sparerinnen mehrere Möglichkeiten: Entweder erhalten sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Auch ein Mix aus beidem ist meist möglich. Bei einer Kapitalabfindung bleibt der halbe Ertrag steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Wird eine lebenslange Rente gewählt, braucht nur ein geringer Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser bei 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der Rente steuerfrei.
Vertrag richtig gestalten
Bei der Auswahl einer Fondspolice sollte man auf die richtige Gestaltung achten. Für den Todesfall kann beispielsweise während der Sparphase die Rückzahlung der Beiträge und ab Rentenbezug eine feste Rentengarantiezeit vereinbart werden. Das Bezugsrecht lässt sich bei Produkten der dritten Schicht der Altersvorsorge frei festlegen. Anders als bei staatlich geförderten Policen werden hier keine Vorgaben gemacht. Damit können als Begünstigte im Todesfall auch der unverheiratete Partner, die Schwester, ein Freund oder erwachsene Kinder eingetragen werden. Zum Ablauftermin sollte auch die Möglichkeit bestehen, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern. Manche Anbieter bieten eine kostenfreie Pflegeoption ohne Gesundheitsprüfung. So verdoppelt zum Beispiel die uniVersa die später vereinbarte Rente, falls man pflegebedürftig wird. Dies ist vor allem für Frauen interessant, da sie laut Statistik häufiger von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sind als Männer.
(uniVersa)