Auch den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland soll der Versicherungsschutz abdecken. Einen entsprechenden Tarif (Expat Academic) findet ihr Hausmakler beim BDAE.
Während der Auseinandersetzung mit der Absicherung von Laura Stark sehen sich die Eltern allerdings plötzlich mit Fragen konfrontiert, über die sie nur ungern nachdenken. Sie wissen aber, dass der Schutz ihrer Tochter auch von professionellen Antworten auf diese Fragen abhängt. Was passiert, wenn Laura in Mexiko bewusstlos im Krankenhaus liegt? Würden sie als Eltern überhaupt darüber informiert werden? Müssten und dürften sie über die Durchführung von Operationen entscheiden? Dürften sie im Fall der Fälle die Verlegung ihrer Tochter in ein anderes Krankenhaus anordnen? Und wer würde entscheiden, wann und ob ein Krankentransport nach Deutschland notwendig wäre?
Nach eingehender Recherche und einer Rechtsberatung beschließt die Familie Stark, für Tochter Laura eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Der Grund: Auf diese Weise erteilt Laura ihren Eltern im Krankheits- und Notfall in ihrem Namen – auch aus der Ferne – zu handeln. In dieser Vollmacht dokumentieren Eltern und Tochter, wie das Ehepaar Stark in den beschriebenen Szenarien handeln soll. Auch Fragen hinsichtlich der Reanimation und möglicher Organspende sind in der Vollmacht geklärt. Abschließend lässt die Familie die Vollmacht jeweils ins Spanische und Englische übersetzen und fertigt beglaubigte Kopien an. So unangenehm und beklemmend die Unterhaltung in dieser Sache zwischen Eltern und Tochter waren, als Laura schließlich nach Mexiko aufbricht, haben alle Beteiligten ein ruhigeres Gefühl.
Fazit: So ungern wir uns auch mit Themen wie Krankheit und Tod befassen mögen, wer richtig vorsorgt und sich mit allen Eventualitäten auseinandersetzt, kann am Ende des Tages dann doch ruhiger schlafen.