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Warum Makler auch Vorsorgevollmachten thematisieren sollten

Ein guter Makler, verkauft seinen Kunden nicht nur, das Produkt, das er braucht, sondern schaut sich auch die Lebensumstände der Menschen an und thematisiert -  wenn nötig – auch unangenehme Szenarien. Ein solches beschrieb erst kürzlich einer unser wichtigsten Vertriebspartner: Die 22-jährige Laura Stark geht für ein Auslandssemester nach Mexiko und wird dabei finanziell von ihren Eltern unterstützt. Diese kümmern sich auch um eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung für ihre Tochter; schließlich möchten sie, dass ihre Tochter sowohl während des Aufenthalts in Mexiko als auch auf etwaigen Reisen in Nord- und Südamerika gut abgesichert ist und eine bestmögliche Versorgung auch in Privatkliniken erhält.

Auch den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland soll der Versicherungsschutz abdecken. Einen entsprechenden Tarif (Expat Academic) findet ihr Hausmakler beim BDAE.
Während der Auseinandersetzung mit der Absicherung von Laura Stark sehen sich die Eltern allerdings plötzlich mit Fragen konfrontiert, über die sie nur ungern nachdenken. Sie wissen aber, dass der Schutz ihrer Tochter auch von professionellen Antworten auf diese Fragen abhängt. Was passiert, wenn Laura in Mexiko bewusstlos im Krankenhaus liegt? Würden sie als Eltern überhaupt darüber informiert werden? Müssten und dürften sie über die Durchführung von Operationen entscheiden? Dürften sie im Fall der Fälle die Verlegung ihrer Tochter in ein anderes Krankenhaus anordnen? Und wer würde entscheiden, wann und ob ein Krankentransport nach Deutschland notwendig wäre?
Nach eingehender Recherche und einer Rechtsberatung beschließt die Familie Stark, für Tochter Laura eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Der Grund: Auf diese Weise erteilt Laura ihren Eltern im Krankheits- und Notfall in ihrem Namen – auch aus der Ferne – zu handeln. In dieser Vollmacht dokumentieren Eltern und Tochter, wie das Ehepaar Stark in den beschriebenen Szenarien handeln soll. Auch Fragen hinsichtlich der Reanimation und möglicher Organspende sind in der Vollmacht geklärt. Abschließend lässt die Familie die Vollmacht jeweils ins Spanische und Englische übersetzen und fertigt beglaubigte Kopien an. So unangenehm und beklemmend die Unterhaltung in dieser Sache zwischen Eltern und Tochter waren, als Laura schließlich nach Mexiko aufbricht, haben alle Beteiligten ein ruhigeres Gefühl.

Fazit: So ungern wir uns auch mit Themen wie Krankheit und Tod befassen mögen, wer richtig vorsorgt und sich mit allen Eventualitäten auseinandersetzt, kann am Ende des Tages dann doch ruhiger schlafen.

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