Ab dem zweiten im Haushalt lebenden Kind wirkt sich die Riester-Rendite positiver aus. Die Basis für die Geringverdiener hat das DIA bei monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro festgelegt. Die Eckpfeiler für den Vergleich der beiden Vorsorgevarianten bilden Kinderzahl, Einkommenshöhe und Familienstand. Bei einem Fallbeispiel eines kinderlosen ledigen Menschen mit einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro beträgt die Differenz zwischen bAV und Riester minimale 0,01 Prozentpunkte. Die Entscheidung für die Entgeltumwandlung ist in eben diesem Fall immer empfehlenswert. Bei einem Ehepaar mit einem Kind erhöht sich der Unterschied leicht (0,20 Prozentpunkte, zu Gunsten von Riester). Diese kaum merkbare Differenz soll jedoch nicht eine persönliche Beratung ersetzen, so DIA.
Vorsorgeunterschied
Die Entscheidung der Vorsorge wird in den meisten Fällen zwischen Riester und der bAV-Entgeltumwandlung getroffen. Nur welche Variante ist für die individuellen Bedürfnisse passend? Das DIA-Institut erklärt ein Grundprinzip, wobei die Sparrenditen im Vordergrund stehen: Im Vergleich zeigt die bAV-Entgeltumwandlung bei gering Verdienenden, welche kein oder nur ein Kind haben, einen minimalen Renditevorzug. Entscheidend sind in diesem Fall die Sozialabgaben der bAV.