Eine Offenlegungspflicht könne den Kunden negativ bei der Auswahl des Produktes beeinflussen, ebenso wie die bedarfsgerechte Beratung in den Hintergrund stellen. Die vehemente Warnung betrifft ebenfalls einen möglichen Stellenabbau bei den Vermittlerunternehmen und den Versichern, da die künftige Anzahl der Menschen mit Produkten der Altersvorsorge und Risikoabsicherung geringer werden würde. Aus Kundensicht bringt es jedoch mehr, wenn die Gesamtheit der Abschlusskosten klar werden würde, so dass ein Vergleich zwischen den verschiedenen Produkten von unterschiedlichen Anbietern möglich ist. Mit der „gut beraten“-Initiative wird dauerhaft an der Qualität der Beratung und an der einhergehenden Nachhaltigkeit gearbeitet. Der Fokus liegt auf einer professionellen Bedarfsorientierung und Empfehlung von Produkten, die für die Branche entscheidend sind, nicht die in Planung stehende bereichsübergreifende Provisionsoffenlegung. Eine Auflistung der gesamten Abschlusskosten für Lebens- und Krankenversicherungen, inklusive Vertrieb und Verwaltung der Verträge, wird bereits seit dem Jahr 2008 getätigt. Auf dieser Basis ist ein vergleichender Blick auf die Produktkosten der verschiedenen Anbieter möglich. Sollte sich diese Grundlage nun zugunsten der Provisionsausweisung verändern, wäre eine bedarfsgerechte Betrachtung nicht möglich. Es wird darauf verwiesen, dass die Abschlusskosten bereits die zu erwartende Provision beinhalten, weshalb die Verbände sich gegen die geplante Neuerung der Offenlegung der Provisionen aussprechen und für die Erhaltung der Offenlegung der Abschlusskosten plädieren. Letztlich solle der sozial- und gesellschaftspolitische Beitrag, welchen die Versicherungsvermittler leisten, geachtet werden, da die Branche nicht von der Gier der Provision angetrieben werde, wie oft der Vorwurf lautet.
Provisionsgier?
Die Pflicht zur Offenlegung der Abschlussprovisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) findet bisher bei den Vermittlern sowie bei den Produktgebern keinen großen Zuspruch. Zur Folge hätte diese Maßnahme nur, dass die Kundschaft verunsichert würde, was letztlich eine Gefährdung für den einen oder anderen Arbeitsplatz bedeutet würde. In diesem Punkt sind sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und Versicherungs- und Vermittlerverbände einig, was die Befürwortung für die Transparenz als solches nicht mindert.