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Einladung zur Web-Konferenz zum Threadneedle Global Equity Income Fund

Die Folgen steigender Zinsen werden derzeit an den Finanzmärkten diskutiert. Welche Auswirkungen ein Zinsanstieg auf Dividendenpapiere haben könnte, wird Threadneedle-Fondsmanager Stephen Thornber in seiner nächsten Web-Konferenz thematisieren. Sie sind herzlich eingeladen zur Teilnahme am Mittwoch, 26. Februar, ab 10.30 Uhr MEZ.

Thornber ist Fondsmanager des Threadneedle Global Equity Income Fund. Weitere Themen der Web-Konferenz werden sein:
Aktuelle Investmentthemen wie z.B. defensive Wachstumstitel und warum Thornber die Aktien diversifizierter Finanzunternehmen jenen von Banken vorzieht.
Ausblick für 2014 und wie dieser sich auf die Portfoliokonstruktion auswirken kann.
Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Zuge der Registrierung und während der Webkonferenz Fragen zu stellen. Unter diesem Link können Sie sich registrieren für die Teilnahme. Beachten Sie bitte, dass Ihr Profil auf „Berater“ eingestellt ist.

Weitere Infos unter: http://www.threadneedle.de/de/Investmenteinblicke/Web-Konferenzen

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Dr. Wolfgang Kuckertz: Das Gewerbe ABC

Das Gewerbe ABC – der § 34i GewO kommt!

Aus Brüssel kommt eine neue Richtlinie, die die Vermittlung von Immobilienfinanzierungsdarlehen regeln wird. Genauer gesagt: ausschließlich Kredite an Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen, die durch eine Hypothek oder durch eine üblicherweise verwendete Sicherheit abgesichert werden. Die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (MCD = Mortgage Credit Directive) ist Ende Dezember 2013 in Brüssel in erster Lesung beschlossen worden.

Zwei Jahre nach ihrer endgültigen Verabschiedung in Brüssel wird sie dann höchstwahrscheinlich in Deutschland in Kraft treten. Also irgendwann im Laufe des Jahres 2016. Oder anders gesagt: Ziemlich bald. Das Gute: Bei der Umsetzung will sich das federführende Bundeswirtschaftsministerium an den Regelungen zur Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung orientieren. Der § 34i GewO würde sich somit also an den bereits bekannten Spielregeln der §§ 34d und 34f GewO ausrichten. Das würde die Richtlinie gestatten, denn sie sieht vor, dass Vermittler von Darlehen von der zuständigen Aufsichtsbehörde im Heimatmitgliedstaat überwacht werden und diese für die Zulassung und Registrierung der Vermittler zuständig sein soll. Voraussetzung für die Zulassung soll u.a. sein, dass die Vermittler eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung und einen „guten Leumund“ besitzen müssen. Das bedeutet, dass sie nicht im Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten in den Bereichen Eigentums- oder Finanzkriminalität vorbetraft sein und sich nicht in einem Insolvenzverfahren befunden haben dürfen. Zudem müssen Vermittler von Darlehen angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) in Bezug auf die Gestaltung, das Anbieten sowie den Abschluss von Kreditverträgen und das Erbringen von Beratungsdienstleistungen haben.

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„AIFM-kompakt“ Online-Seminar: Wie das KAGB alle drei § 34f-Erlaubnisbereiche für Vermittler verändert

Mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Sommer 2013 haben sich deutliche Veränderungen in den drei Erlaubnisbereichen der Finanzanlagenvermittlung ergeben. In einem Online-Seminar erfahren selbständige Vermittler sowie Entscheidungsträger in Unternehmen, wieso das Gesetz nicht nur die Emittenten der Produkte, sondern ganz erheblich alle Vermittler/Berater von Finanzanlagen und damit auch Erlaubnisinhaber nach § 34f GewO betrifft.

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Janitos Maklerportal jetzt mit Echtzeitpolicierung

Als einer der ersten deutschen Versicherer bietet der Heidelberger Maklerversicherer Janitos Versicherung AG im Maklerportal eine technische Dokumentenerzeugung und Anzeige der Versicherungspolice in Echtzeit an. Vermittler können ihren Kunden durch diese Prozessoptimierung die Versicherungspolice mit allen risikorelevanten Angaben noch im Beratungsgespräch ausdrucken und aushändigen. Die Generierung dauert im Schnitt gerade einmal 20 Sekunden.

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Europäische Vergütung

Den Provisionsverbot, den es in einigen Ländern Europas gibt, gilt für deutsche Verbraucherschützer als eine Wunschvorstellung, jedoch erfüllt diese Vorstellung die Vermittlerverbände mit Grauen. Doch die gleichgestellte Existenz von Provisionsvertrieb und Honorarberatung ist im deutschen Raum unwahrscheinlich, solange der Provisionsvertrieb staatliche Förderung erfährt.

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Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

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Fonds Finanz gewinnt DEUTSCHEN FONDSPREIS

München, 03.02.2014 – Bereits zum vierten Mal in Folge durfte Fonds Finanz-Geschäftsführer Norbert Porazik auf dem ‚13. FONDS professionell KONGRESS‘ in Mannheim den begehrten DEUTSCHEN FONDSPREIS für herausragenden Kundenservice entgegennehmen. Die Preisträger wurden mithilfe einer Leserbefragung des Fachmagazins ‚FONDS professionell‘ ermittelt.

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AfW-Vorstand bestätigt

Der amtierende Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. wurde einstimmig vom Beirat für weitere 5 Jahre in seinem Amt bestätigt. Das Trio – Carsten Brückner, Frank Rottenbacher und Norman Wirth – steht damit für eine eher außergewöhnliche personelle Kontinuität in der Branche. Wirth und Rottenbacher gehören dem Vorstand seit 2004 an, Brückner wechselte 2006 vom Beirat in den Vorstand. Alle drei üben ihre Funktion neben ihren eigentlichen beruflichen Tätigkeiten als Ehrenamt aus.

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Mifid II

Die Einigung auf die Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) durch Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission stimmt den deutschen Fondsverband BVI missmutig. Die Benachteiligung der Finanzproduktvermittler im Vergleich zu Versicherungsvermittlern sei enorm und des Weiteren würden durch den Mifid II komplexe Produkte, welche nicht über Direktbanken vertrieben werden, ausgeschlossen werden, so der BVI.

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