Infinus: FAQ`S FÜR INFINUS-VERMITTLER – Fortsetzung
Norman Wirth – Wirth Rechtsanwälte:
„Da wir regelmäßig die Vermittler von Kapitalanlagen beraten, erreichten uns auch im Zusammenhang mit dem Infinus-Komplex eine Vielzahl von Anfragen– genau wie ihre Kunden –verunsicherter und von verständlichen Existenzängsten erschütterter Finanzanlagenvermittler, welche mit Unternehmen der Infinus-Gruppe zusammen gearbeitet haben. Eine Auswahl der damals regelmäßig wiederkehrenden Fragen und unserer Antworten hatten wir bereits am 18.11.2013 veröffentlicht.
(http://www.wirth-rechtsanwaelte.com/wp-content/uploads/PM-Infinus-FAQs.pdf )
Die Resonanz war sehr groß. Inzwischen nehmen auch die Fälle zu, in denen Vermittler, die dem Infinus-Haftungsdach angeschlossen waren bzw. noch sind, direkt mit Forderungen ihrer Kunden konfrontiert werden. Hieraus ergeben sich weiter viele Fragen. Nachfolgend eine Auswahl und unsere Antworten:“

































