Den Verbraucherschutz stärken und die Lebensversicherer stabilisieren – das soll mit dem Lebensversicherungsgesetz (LVRG) erreicht werden. Dafür müssen Versicherer und Verbraucher teils drastische Veränderungen in Kauf nehmen: Aussetzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anleihen, Kürzung der Dividenden und die weitere Absenkung des Höchstrechnungszins von 1,75 auf 1,25 Prozent. Besonders betroffen von den Maßnahmen sind Makler und Vermittler: Die Absenkung der bilanziell erfassbaren Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille wird ihnen ein profitables Wirtschaften erschweren und für manches Maklerunternehmen vielleicht das Ende bedeuten. Für Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, steht fest: „Die Kürzung der Abschlusskosten und Provisionen stellt eine verdeckte Regulierung des Vermittlermarktes dar. Das ist der erste Schritt in Richtung Provisionsverbot. Mittelfristig wird ein umfassendes Provisionsverbot somit wahrscheinlicher.“ Daher sieht Reddmann den Zeitpunkt für Makler gekommen, sich stärker von den Versicherern zu lösen. „Makler und Berater müssen sich mehr und mehr als Unternehmer begreifen und jeder Unternehmer sollte auch seine Einnahmen steuern können.“ Durch einen Einstieg in die Honorarberatung kann der Berater seine Leistungen selbst mit dem Kunden direkt vereinbaren. Das schafft eine deutlich höhere Planungssicherheit als es vor dem Hintergrund der geplanten Reformen möglich sein wird. „Die Honorarberatung hat außerdem das Potenzial das Vertrauen in die Finanzdienstleistungswirtschaft mittelfristig wieder zurück zu erobern“, ist sich Reddmann sicher.