Berater

Möglich künftige Kooperation

Das neue Berufsbild des Honoraranlagenberaters wird vor allem von den provisionsorientierten Vermittlern mit wenig Begeisterung entgegen genommen. Nicht ganz klar scheint der Grund für diese Ablehnung zu sein, da es mit dem seit 1. August 2014 neuen Berufsstand keine Neuregelung der Versicherungsvermittlung vorgenommen werden soll, Hauptgegenstand ist die Kapitalanlagenberatung. Die offensichtliche Möglichkeit der Kooperation, welche für Finanzberater und Versicherungsmakler durchaus von Vorteil sein kann, sollte bei der Meinungsfindung überdacht werden. Eine eindeutige Definition der Verteilung der Aufgaben ist durch die Berufsbezeichnung gegeben.

Eine Spezialisierung ist ratsam, da die rechtlichen Folgen bei Beratungsfehlern nicht gerade gering ausfallen, außerdem ist die Expertenrolle etwas wackelig, falls mit dieser in allen Bereichen (Finanzierung von Immobilien, der Absicherung von Sachrisiken, über die Beratung der Altersvorsorge bis hin zur Beratung der Geldanlage und Beteiligungen) geworben wird. Aus Kundensicht muss das Eingestehen von Grenzen und Möglichkeiten nicht als Schwäche wahrgenommen werden. Eine tatsächliche Kooperation hat ebenfalls für beide Beteiligten einen rechtlichen Vorteil, da man auch als Tipp gebende Instanz für das fehlerhafte Verhalten des anderen mitverantwortlich ist. Dies könnte mithilfe einer gleichgestellten Zusammenarbeit umgangen werden, weil sich das Risiko für beide Partner minimieren würde. Obwohl beide Berufsstände nach dem Prinzip des Best Advice handeln, können ihre Wissensbereiche, aber besonders deren Aufgabenbereiche voneinander getrennt werden. Der Versicherungsmakler soll sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Unternehmen Lösungen der Absicherung von Personen- und Sachrisiken anbieten können.

Das fachliche Wissen hinsichtlich der Gesamtheit des Versicherungsmarktes sowie das Fachwissen über Versicherungsbedingungen bilden ein weites Spektrum. Makler im Bereich Versicherung sind durch langfristigen Service des Vertrags- und Schadenmanagements eine feste Größe im Finanzdienstleistungsdeutschland. Im Vergleich kann der Honoraranlagenberater in Hinblick auf Risikoabsicherung kaum bestehen. Der Honoraranlagenberater ist spezialisiert auf das Anlegen eines individuellen Risikoprofils der Anleger, da die Kapitalmärkte beobachtet und den gesamten Finanzmarkt im Blick behält. Die stetige Betreuung der von ihm effizient gestalteten Portfolios gegen ein Honorar beinhaltet die Erarbeitung eines Finanzplanes, auf dessen Grundlage die für den Kunden besten finanziellen Entscheidungen getroffen werden können. In diesem Punkt gäbe es eine Schnittstelle zum Versicherungsmakler, aufgrund bei der Kundengeldbetreuung und -beratung kein durch Provisionszahlungen von Produktgebern hervorgerufener Interessenskonflikt auftreten darf. Um eine dauerhafte Kundenbindung zu erlangen, wäre eine Kooperation sinnvoll, da beide Berufe für Kunden notwendige Dienstleistungen anbieten. Jedoch auch aus Beratersicht würde eine solche Zusammenarbeit hinsichtlich Wissenserweiterung, Kostenteilung und Marketingbündelung Vorzüge aufweisen.

Aufgrund des neuen Gesetzes ist die Seriosität des Honoraranlagenberaters gewährleistet, eine entsprechende Kooperation würde außerdem die Sicherheit bringen, dass der Versicherungsmakler nur in seinem Wissensgebiet agiert. Andere Länder leben diese Form der Zusammenarbeit bereits und das mit Erfolg, so arbeiten die Wealth Management Unternehmen und Insurance Brokern (Versicherungsmakler) gemeinsam. Durch die Kombination der jeweiligen Kompetenzen lässt die Branche der Finanzdienstleistung in anderen Ländern beliebter werden im Vergleich zu Deutschland. Die Einschätzungen des deutschen Markts gehen aber in die gleiche Richtung, die Etablierung von profitablen Kooperationen sowie Sozietäten sei mehr als nur wahrscheinlich.

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