Berater

ITA: Beratungsprotokolle oft mangelhaft

Beratungsprotokolle entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben. Mehr staatliche Kontrolle ist überfällig. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute die vom ITA Institut für Transparenz erstellte Studie „Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich“ veröffentlicht. Das Ergebnis der Untersuchung ist zum Teil erschreckend: Nur in etwa jedem vierten Beratungsgespräch wurde den Testkäufern eine Dokumentation übergeben. Am seltensten erhielten die Testkäufer Dokumentationen von Versicherungsvermittlern, am häufigsten von Honorarberatern.

Damit trennt sich die Spreu aber noch lange nicht vom Weizen. Weder die Berater im Anlage- noch die Vermittler im Versicherungsbereich haben sich durchweg an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Wesentliche Gesprächsinhalte wie die Empfehlung eines Produkts und die dazugehörige Begründung wurden teilweise gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben. „Es ist bedauernswert, dass Vermittler und Berater nicht nach jedem Beratungsgespräch eine Dokumentation übergeben haben und dass die Qualität der Beratungsdokumentationen teilweise zu wünschen übrig ließ“, beklagt Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA. Und dabei sind Beratungsdokumentationen für Verbraucher wichtig: Zum einen dienen sie dazu, Produkte miteinander zu vergleichen und aufgrund dessen eine bessere Entscheidung treffen zu können. Zum anderen fassen sie die Beratung zusammen und können im Falle einer Falschberatung die Beweisführung erleichtern. „Offenbar nehmen insbesondere nicht alle Versicherungsvermittler die Dokumentationspflichten ernst“, ärgert sich Ortmann. „Dabei steht es um den Ruf der Versicherungsbranche nicht zum Besten – die Uhr ist kurz vor 12. Das hat offenbar noch nicht jeder mitbekommen“, bringt es Ortmann auf den Punkt.

„Zugunsten der Versicherungsvermittler muss man aber zugeben, dass die Dokumentationsvorschriften nicht so klar sind wie im Anlagebereich“, räumt Ortmann ein. Das ITA regt daher an, die gesetzlichen Vorgaben im Versicherungsbereich zu konkretisieren und an die Vorgaben im Anlagebereich anzupassen. „Es macht Sinn, gleiche Regeln für gleiche Produkte aufzustellen. Insbesondere Anlageprodukte im Versicherungsmantel sollten nicht anders behandelt werden als Direktanlagen“, so Ortmann. Und für Banken schlägt das Institut Erleichterungen bei der Protokollierung vor, die aber an klare Vorgaben gekoppelt sein sollten.

Das ITA hat zahlreiche weitere Vorschläge gemacht. So sehen 75,9 Prozent aller untersuchten Dokumentationen ein Unterschriftsfeld für den Kunden vor. In 90,9 Prozent dieser Dokumentationen würde sich der Kunde mit seiner Unterschrift in eine ungünstige Position bringen, weil er entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätigen oder eine Blanko-Unterschrift leisten soll. Das ITA rät deshalb, den Kunden auf die Bedeutung seiner Unterschrift aufmerksam zu machen.

Bei den Gewerbebehörden und Industrie- und Handelskammern ist die laufende Überwachung der Vermittler nach Auffassung des ITA nicht optimal angesiedelt. „Man sollte darüber nachdenken, der BaFin die laufende Überwachung der Vermittler zu übertragen“, empfiehlt Dr. Mark Ortmann daher.

Das Institut für Transparenz (ITA) hat zusammen mit dem Markt- und Kommunikationsforschungsinstitut Skopos für das Bundesverbraucherschutzministerium untersucht, wie Banken, Versicherungsvertreter und –makler, Fondsvermittler sowie Honorarberater Beratungsgespräche dokumentieren. Dazu wurden von Oktober 2012 bis September 2013 in 119 Testfällen 130 Beratungsgespräche geführt. Außerdem wurden 1.003 Verbraucher online befragt. Das ITA hat die Dokumentationen über die Beratung im Geldanlage- und Versicherungsbereich evaluiert.

 

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