Somit sollte der Hinweis der Vermittler auch in diese Richtung gehen, da im Leistungsfall der Verlauf betrachtet wird und ein eventueller Vertragsrücktritt oder eine Vertragsanfechtung drohen könnte. Sollten tatsächlich Differenzen zwischen Versicherungsverlauf und tatsächlicher Krankengeschichte bestehen, können diese auch wieder richtig gestellt werden. Entscheidend ist hierbei die zeitnahe Richtigstellung, da es fragwürdig ist, ob sich Ärzte noch nach Jahren erinnern, ob es zu Fehlern in der Abrechnung gekommen sei oder ob eine Fehldiagnose gestellt wurde. Möglich wäre auch, dass der aufgesuchte Arzt seine Praxis nicht mehr betreibt. Im Falle einer Fehlabrechnung oder auch eines fehlerhaften Diagnoseschlüssels muss den Betroffenen klar gemacht werden, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt bis diese Fehler wieder bereinigt sind. Je nach Schwere des Fehlers variieren die aufgewendeten Zeiten von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren, da es durchaus auch zu sehr umfangreichen Prozessen kommen kann.
Anhand dessen wird deutlich, dass die Korrektur nicht nur zeitintensiv sondern auch nervenaufreibend sein kann, was in einem Versicherungsfall kaum zu bewerkstelligen ist. Sollte eine fehlerhafte Diagnose im Verlauf übersehen werden, so könnte dem Versicherungsnehmer eine fahrlässige Anzeigepflichtverletzung unterstellt werden und ein BU-Antrag würde abgelehnt werden. Nur wenn der Versicherungsverlauf im Voraus vorliegt, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit der Krankenkasse und den Ärzten den Verlauf richtig zu stellen, eventuell muss ein Rechtsexperte hinzu gezogen werden. Hier wird die Bedeutung der Versicherungsberater und – makler klar, da diese im Vorfeld Hindernisse für ihre Kunden vermindern oder gleich abwenden sollten, was nur mithilfe eines Versicherungsverlaufes funktionieren wird. Innerhalb der Beratung sollte dies daher eine entscheidende Rolle spielen, da sonst eine Gefährdung des Versicherungsschutzes bestünde. Sollte der Makler den Rat aussprechen, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsverlauf nicht anfordern soll aufgrund einer möglichen Ablehnung des Antrages, eröffnet sich die Frage der Haftung des Vermittlers.
Für den Versicherungsnehmer dient der Verlauf der Krankenkasse als eine Möglichkeit der Kontrolle, da vor allem Kleinigkeiten oder für den Versicherungsnehmer bedeutungslose Behandlungen schnell in Vergessenheit geraten, welche jedoch für die Versicherer von gefahrerheblicher Bedeutung sein könnten, da dies Rückschlüsse auf Vorerkrankung zulassen könnte. Vor der Antragstellung sollten Informationen von verschiedenen Institutionen eingeholt werden, zum Beispiel bei Krankenkassen, privaten Krankenzusatzversicherungen, Abrechnungsstellen und der deutschen Rentenversicherung, da diese auch für die Versicherer im Leistungsfall als Informationsquellen dienen.
Für die BU ist die ausschlaggebende Tätigkeit des Berufes entscheidend, unabhängig vom Prozentsatz zur gesamten Tätigkeit. Maßgeblich ist auch nicht der zuletzt aktuelle Beruf oder die Beschäftigung zum Zeitpunkt der Meldung der BU, sondern die Tätigkeit während der BU. Damit vorher schon gute Bedingung geschaffen werden können, sollte eine BU-Versicherung von einem unabhängigen versierten Berater oder Vermittler durchgeführt werden. Der Versicherungsnehmer sollte eventuelle Ratschläge zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führen könnten, ins Beratungsprotokoll aufnehmen lassen, ganz gleich ob diese abgelehnt oder befürwortet werden.