Berater

Honorarberatung ist nicht zwangsläufig die bessere Beratung

Das Honorarberatungsgesetz ist Anfang August in Kraft getreten, doch von friedlicher Koexistenz mit der Provisionsberatung kann nach wie vor keine Rede sein. Während Provisionsberater in Demut die weitere Entwicklung abwarten, fahren die Verfechter der Honorarberatung weiterhin alle Geschütze auf, um der Provisionsberatung den Todesstoß zu versetzen. Es entsteht der Eindruck, dass nur Honorarberater in der Lage sind, Anleger gut zu beraten. Das Zauberwort lautet "Unabhängigkeit". Provisionsberater seien durch verdeckte Provisionen geködert, doch schon dieses Kernargument stimmt seit Anfang letzten Jahres nicht mehr, weil der Provisionsberater dem Anleger alle Provisionen - und seit 01.08.2014 auch alle sonstigen Zuwendungen - offenbaren muss.

Selbstverständlich könnten Provisionsberater Fonds mit höheren Bestandsprovisionen bevorzugen, müssen dies aber dem Anleger erklären. Die Mehrzahl der Provisionsberater ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der beste „Provisionshebel“ die Kundenzufriedenheit ist. Eine geringere Bestandsprovision die für einen längeren Zeitraum fließt, weil der Kunde nicht enttäuscht abwandert, ist für alle – den Anleger wie den Berater – das bessere Geschäft.

Aber auch Honorarberater sind längst nicht so unabhängig, wie sie gerne vorgeben. Die Mehrzahl der Honorarberater berechnet nämlich das Honorar prozentual vom jeweils investierten Vermögen. Damit besteht insbesondere bei der Erstberatung natürlich ein massives Interesse am Abschluss, denn die Empfehlung, das Geld bspw. zur Ablösung von Hypothekenschulden oder anderweitig zu investieren, brächte keinen Honorarertrag.

Wenig beachtet wird bei der Diskussion auch die steuerliche Ungleichbehandlung, die Mandanten von Honorarberatern benachteiligt. Während die offengelegte Bestandsprovision des Provisionsberaters mehrwertsteuerfrei vereinnahmt wird, muss der Honorarberater die Mehrwertsteuer auf diesen Teil seines Einkommens in Rechnung stellen. Zudem ist die dem Anleger ausgekehrte Bestandsprovision sofort abgeltungssteuerpflichtig.

Jürgen Dumschat
Geschäftsführender Gesellschafter der AECON Fondsmarketing GmbH

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