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Fristaufschub aufgrund § 34f

Bereits seit dem 30. Juni 2013 muss ein jeder Vermittler, der Finanzanlagen vertreiben will, nach §34f GewO im Vermittlerregister vermerkt sein. Im vergangen Monat erschien die erste Statistik nach diesem Stichtag. Ein merklicher Anstieg der Anzahl der registrierten Finanzvermittler wurde ermittelt. Die vereinfachte Erlaubnis muss ein jeder Vermittler nach § 34 GewO besitzen um weiterhin Finanzanlagen vertreiben zu können.

Nach dem 30.06.2013 waren insgesamt 30.402 Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO im Vermittlerregister eingetragen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtet, dass 30.019 Vermittler Investmentfonds vermitteln dürfen. Geschlossene Fonds können seit dem von 8.258 Vermittlern angeboten werden und sonstige Vermögensanlagen können von 4.502 Vermittlern an den Interessierten gebracht werden. Im Vormonatsvergleich waren nur 17.000 Finanzanlagenvermittler im Register vermerkt. Jedoch sind noch nicht alle Verfahren der Erlaubniserteilung vollzogen, auf Grund dessen der DIHK um einen Fristaufschub bei der Antragbearbeitung gebeten hat. Ein regelrechter Antragsschub ging beim DIHK ein. Einige Anträge werden noch zu bearbeiten sein. Bis Ende des Jahres 2013 gewährte das Bundesministerium der Erlaubnisbehörde Aufschub, so sollten alle Antragsprüfungen realisierbar sein.

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