Es war eines der großen Vorhaben der BaFin, was bereits unter der Vorgängerregierung hätte installiert werden sollen: der Provisionsdeckel. Verbände wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. sind damals dagegen Sturm gelaufen und haben ein Gutachten präsentiert, das sogar vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts erstellt wurde. Tenor: So ein Deckel wäre verfassungswidrig. Und wenn das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts sagt, dann hat das natürlich Gewicht. Dennoch ließ die BaFin nie richtig von ihrem Vorhaben ab und rette das „Projekt“ über den Regierungswechsel hinüber. Nicht aber, ohne ihm einen neuen Namen zu geben. Aus dem Provisionsdeckel wurde ein Provisionsrichtwert. Neuer Name, gleicher Inhalt. Auch an der verfassungsrechtlichen Einschätzung hat sich dadurch natürlich nichts verändert. Aber langsam hat es schon den Rang eines „Prestigeprojekts“ und das muss dann durchgezogen werden.
Jetzt mehren sich die Anzeichen dafür, dass die BaFin hier den Provisionsrichtwert doch nicht so wie geplant umsetzen wird. Und das ist auch gut so. Die BaFin als Finanzaufsicht hat nicht in die Vergütungsregelungen der Vermittler:innen über einen pauschalen Richtwert einzugreifen. Bei Exzessen kann sie ja bereits tätig werden. Aber eine pauschale Deckelung würde zu einer klaren Benachteiligung von Makler:innen führen. Die Ausschließlichkeitsorganisationen erhalten zum Beispiel Bürokostenzuschüsse u. v. m. und kämen daher mit einer Provision unterhalb des angedachten Richtwertes aus. Makler:innen, die diese Unterstützungsleistungen natürlich nicht erhalten, benötigen daher einen höheren Courtagesatz. Es geht also nicht um Bevorteilung einer Berufsgruppe, es geht schlicht darum, den Wettbewerb zwischen den Vertriebsformen zu erhalten. Hier regulierend einzugreifen, ist eindeutig nicht Aufgabe der BaFin.
Zumindest in der Politik hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Aus dem FDPgeführten Bundesfinanzministerium ist klar und eindeutig zu vernehmen, dass der Provisionsrichtwert nicht kommen wird. Vielleicht bereits vorbereitend auf diesen Konflikt, hatten das Bundesfinanzministerium und die BaFin Spielregeln vereinbart. Tenor: Wenn die BaFin etwas regulieren möchte, was branchenweiten Charakter hat, dann muss sie das mit dem Bundesfinanzministerium abstimmen. Und hier dürfte die Politik dann am längeren Hebel sitzen. Zum Glück.
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DR. WOLFGANG KUCKERTZ