Berater

Beratungsdokumentation

Die Menschen in Deutschland brauchten vor dem 01.01.2013 Anlagemöglichkeiten, brauchen diese Möglichkeiten auch heute und werden auch in der Zukunft Geld anlegen müssen. Dennoch hat sich in der Anlageberatung seit dem 01.01. etwas Gravierendes geändert: auch der freie Anlageberater muss nun die Beratung dokumentieren! Egal ob es nach der Beratung zu einem Kauf, einem Verkauf, einem „Halten“ oder auch einen „Nicht-Kauf“ kommt.

Diese Dokumentationspflicht empfinden viele Berater als Störfeuer im Gespräch. Viele Berater erliegen daher nach wie vor der Versuchung, die Dokumentation nicht vollständig oder sogar gar nicht durchzuführen. Tatsächlich kann man aber die Dokumentation in einer Form gestalten, so dass die Beratung für den Kunden an Seriosität gewinnt und für den Kunden das Gespräch wirklich transparenter wird. Beide Seiten fühlen sich anschließend wohler und die rechtlichen Anforderungen werden erfüllt. Gleichzeitig wird es Kunden deutlich erschwert, später den Berater für einen vermeintlichen Beratungsfehler ungerechtfertigt in Haftung zu nehmen – und welcher Berater kann schon von sich behaupten, ausschließlich faire Kunden mit einem guten Gedächtnis zu haben, die so was nie tun würden?

Was droht, wenn die Beratungen nicht sauber dokumentiert werden? Der Gesetzgeber schreibt ziemlich genau vor, auf welche Punkte in der Beratung einzugehen ist. Wird die Beratung nicht gesetzeskonform durchgeführt, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR – für jede Beratung! Die Dokumentationen müssen außerdem nun für den Prüfbericht von externer Seite jährlich kontrolliert werden.

In der Praxis ist die Umsetzung der Dokumentation natürlich immer eine Herausforderung. Gute Vertriebe oder auch Pools sind hier mit ihrem Service für die Berater bereits gut aufgestellt. Grundsätzlich sind an dieser Stelle softwarebasierte Lösungen sinnvoller als reine Papierlösungen. Dabei müssen diese Lösungen so offen sein, dass auch Produkte einbezogen werden können, die der Berater selber gar nicht vertreibt, denn in der Praxis hat der Kunde ja oft bereits Anlagen, die man in die Beratung einbeziehen muss.

Ebenfalls bieten einige EDV-Beratungsprogramme gute Hilfestellungen – insbesondere auch der Dr. Kriebel Beratungsrechner (www.beratungsrechner.de). Dabei wird in den Programmen darauf geachtet, dass man nicht nur nachher vernünftige Dokumentationen erhält, sondern gleichzeitig den Kunden besser beraten kann als ohne das jeweilige Softwaretool.

So ist die Beratung auch heute und in Zukunft leicht und professionell möglich und der Anleger erhält weiterhin den Rat, den er so dringend benötigt!

Dr. Wolfgang Kuckertz
Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG

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