Berater

Andauernder Redebedarf bei der Umsetzung der FinVermV

Die Überarbeitung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) steht kurz vor dem Abschluss.

 

Noch immer reißen die Diskussionen über Sinn und Rechtmäßigkeit nicht ab.

Verbandschef Norman Wirth weist zum wiederholten Male auf die Rechtmäßigkeit von Vermittlerprovisionen hin. Dagegen festigt die BaFin ihren gegenteiligen Standpunkt.

Nach jüngsten Aussagen des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding wird der Entwurf der FinVermV Anfang August ins Kabinett gehen. Verläuft alles planmäßig, dann soll die Richtlinie im September beschlossen werden und auch in Kraft treten. Zwar ist über die Details der Inhalte nur wenig bekannt, aber es scheint festzustehen, dass Vermittler nach der Novellierung Klarheit besitzen werden, welche MiFID II Regelung für sie gelten werde. Noch ist es den Vermittlern überlassen, ob sie sich weiter nach den aktuellen FinVermV richten. Darüber hinaus können Finanzvermittler zukünftig davon ausgehen, dass sie unter die Aufsicht der BaFin überstellt werden. Da dies jedoch vorausetzt, dass die Aufsicht entsprechend ausgestaltet ist, ist davon auszugehen, dass der Zeitrahmen hierfür noch nicht festgelegt ist. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch die Beibehaltung der grundsätzlichen Hoheit bei den Industrie- und Handelskammern.

Der BaFin-Direktor Dr. Frank Grund plädiert für einen Provisionsdeckel im Sinne der Verbraucher. Als einen Grund gibt er an, dass es nicht auszuschließen sei, dass es Produktverkäufe aus reiner Provisionsorientierung gegeben habe. Grund zielt nach eigener Aussage darauf ab, das Niveau der Abschlussprovisionen dauerhaft zu senken.

Verfassungsrechtliche Bedenken des AfWs

Das Provisionsverbot für Vermittler wird scharf von Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbandes für Finanzdienstleistungen (AfW), kritisiert. In einer Stellungnahme gegenüber dem „Versicherungsboten“ weist er darauf hin, dass von der Neuregelung auch viele Versicherungsmakler betroffen wären und in der Folge keine Finanzanlageprodukte mehr vertreiben könnten. Er sieht einen Verstoß gegen das Verfassungsrecht, wenn alle Zuwendungen, die Vermittler im Rahmen der Anlageberatung erhielten, an den Kunden ausgekehrt oder zur Qualitätsverbesserung verwendet werden müssen. Auch weist er darauf hin, dass es in der Bevölkerung an „politischem Willen“ fehle, um dieses Vorhaben zu unterstützen.

Es ist fest davon auszugehen, dass es weiterhin gesteigerten Redebedarf geben wird.

(Mein Geld)

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