Aufgrund der derzeitig fehlenden gesetzlichen Regulierung haben Finanzdienstleister die Möglichkeit beide Varianten anzubieten. Sowohl Provisionsberatung als auch Honorarberatung kann ohne Einschränkung und konkrete Vorgaben in das Angebotsspektrum aufgenommen werden. Die Finanzdienstleister, welche autark arbeiten können, können so einen entscheiden Vorteil ausbauen im Gegensatz zu Bankberatern oder Ausschließlichkeitsvertretern. Sobald das Gesetz verabschiedet wird und eine klare Trennung der beiden Beratungsmöglichkeiten vollzogen wird, haben sie ebenfalls ein Fundament für ihre Weiterarbeit gelegt. Von allen Seiten ist deutlich erklärt, dass die Honorarberatung eine Wahlmöglichkeit darstellen soll. Der Gedanke der Positionierung sollte aus diesem Grund bereits jetzt in die Tat umgesetzt und die Honorarberatung als Ergänzung in den unternehmerischen Ablauf aufgenommen werden.
Aktuell Parallelangebot von Provisions- und Honorarberatung möglich
Der Gesetzesentwurf zur Regulierung und Stärkung von Honorarberatung wurde Ende letzten Jahres an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet. Der Bedarf einer umfangreichen Nachbesserung hat sich gezeigt, da sich die derzeitige Fassung lediglich mit den Themengebieten der Honorarberatung hinsichtlich der Vermögensanlagen und Wertpapieren befasst. Versicherungen, Bausparverträge, Sparprodukte und Kredite sind bisher nicht bedacht worden. Jedoch muss die Honorarberatung lückenlos und produktunabhängig vonstattengehen. Das Erfordernis der Überarbeitung ist nicht zu übersehen, daher wird eine Gesetzesverabschiedung innerhalb dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich sein.