AfW-Mitglieder haben von nun an die Möglichkeit AVAD-Auskünfte über Angestellte oder selbständige Personen, die in der Versicherungs- und/oder Bausparvermittlung tätig sind und mit Ihnen zusammenarbeiten möchten, einzuholen.
Das Einholen der AVAD-Auskunft über den AfW ist sehr einfach gestaltet: Es genügt die Einwilligung der Person, über die Auskunft erteilt werden soll. Liegt die Einwilligung vor, kann das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhält sodann zeitnah die begehrte Auskunft.
Ziel dieser Kooperation des AfW mit dem AVAD e.V. ist es, dass möglichst nur vertrauenswürdige
Personen als Vermittler tätig sind. Außerdem soll verhindert werden, dass Personen, die sich bei
anderen Unternehmen als unzuverlässig erwiesen haben, erneut die Versicherungs- und
Bausparkassenwirtschaft belasten und diese und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit
bringen können.
Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth, kommentiert das neue
Serviceangebot: „Der AfW unterstützt grundsätzlich diese hehren Ziele des AVAD e.V. Daher ist er
vor einigen Jahren Mitglied des AVAD e.V. geworden und stellt nun auch diese Auskunftsmöglichkeit
zur Verfügung.“
In der Vergangenheit stand der AfW einzelnen Verfahrensweisen beim AVAD-Auskunftsverfahren
sehr kritisch gegenüber. Diese Kritik ändert sich durch das neue Serviceangebot nicht. Norman
Wirth hierzu: „Der AfW wird auch weiter darum kämpfen, dass Vermittler vor einem Negativeintrag
informiert werden, um sich so gegen mögliche fehlerhafte Eintragungen schon vor deren
Verbreitung wehren zu können.“