Allgemein

Zebrastreifen: klare Regeln zum Schutz von Fußgängern

Vorschrift: Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit an Zebrastreifen heranfahren und müssen warten, wenn sich Personen dem Überweg nähern

An Zebrastreifen sollten Autofahrer ganz besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen

Eigentlich sollen Dickstrichketten mehr Sicherheit für Schwächere gewährleisten. Doch wer sich zu sehr darauf verlässt, dass die damit verbundenen Regeln auch von allen eingehalten werden, kann leicht in Gefahr geraten.

Wissen Sie, wovon die Rede ist? Nun, Dickstrichkette ist der ehemalige amtsdeutsche Begriff für Zebrastreifen. Dass man sich auf diesen Überwegen, an denen Autofahrer ganz besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen sollten, mitunter vorkommen kann wie Freiwild, dürfte dem einen oder anderen nicht fremd sein.

„Zeichen Eines Besonders Rücksichtsvollen Autofahrers“

In den 1950er-Jahren wurden die heutigen Zebrastreifen in Hamburg unter der Bezeichnung Dickstrichketten eingeführt. Begleitet wurde diese Maßnahme von einer Initiative des Hamburger Abendblatts: Die Tageszeitung vergab sogenannte Gutpunkte an Autofahrer, die sich an den Fußgängerübergängen besonders rücksichtsvoll verhielten. Die so Ausgezeichneten bekamen einen Sticker mit einem Zebra darauf, den man aufs Auto kleben konnte.

Das Zebra stand dabei für die Abkürzung „Zeichen Eines Besonders Rücksichtsvollen Autofahrers“ – kurz ZEBRA. Die schwarz-weiß gestreifte Pferdegattung war also nicht – wie mitunter irrtümlich angenommen – Namensgeber für die Fußgängerüberwege.

Seit 1964 gesetzlich festgeschrieben

Amtlich heißen die Zebrastreifen unterdessen ganz profan Fußgängerüberweg (FGÜ). Sie dienen demnach einer gesicherten Straßenüberquerung. Der Vorrang von Fußgängern im Bereich von Zebrastreifen vor anderen Verkehrsteilnehmern ist allerdings erst seit dem Jahr 1964 gesetzlich festgeschrieben. Dieses Vorrecht ist in § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.

Danach dient ein Fußgängerüberweg dem besonderen Schutz von Personen im Straßenverkehr, die zu Fuß unterwegs sind und eine Straße passieren wollen. Um diesen Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber von Kraftfahrern an den FGÜ besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht. Wer gegen dieses Gebot verstößt, dem drohen ein Bußgeld und bis zu vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.

Auch Warnung an Fußgänger

Nicht nur wegen der Strafen sollte man sich die Vorschriften für das richtige Verhalten an Zebrastreifen immer wieder ins Gedächtnis rufen. Den allermeisten Kraftfahrern dürfte dabei das grundsätzliche Gebot des Vorrangs von Fußgängern bei Zebrastreifen geläufig sein. Allerdings scheint diese Kenntnis im Alltag häufig in Vergessenheit zu geraten. Dann geht es einem wie vielfach im Ausland, wo man als Passant auch an solchen Überwegen besser wartet, bis ein Auto erkennbar abbremst.

Entsprechend warnt denn auch die Sachverständigen-Organisation Dekra Fußgänger davor, davon auszugehen, dass Autofahrer ihnen in anderen Ländern am Zebrastreifen immer den Vortritt lassen. Denn obwohl die Hinweisschilder an Zebrastreifen fast überall in Europa gleich aussehen, kann, wer etwa in Italien allzu selbstverständlich den Fuß auf einen Zebrastreifen setzt, sich selbst in Gefahr bringen oder einen Auffahrunfall bei überraschten Autofahrern auslösen.

Geldstrafe und Punkt in Flensburg

Hierzulande dagegen müssen Verkehrsteilnehmer, die mit einem Fahrzeug auf einen als Zebrastreifen gekennzeichneten Überweg zufahren, schon anhalten, wenn ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer an dieser Stelle erkennbar die Fahrbahn überqueren möchte.

Genau besagt die Vorschrift, dass Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit an Zebrastreifen heranfahren dürfen und gegebenenfalls bereits zu warten haben, wenn sich Personen dem Überweg nähern. Das bedeutet im konkreten Einzelfall, dass Autofahrer schon anhalten müssen, wenn ein Passant nur auf einen solchen Überweg zugeht.

Laut Bußgeldkatalog riskiert eine Strafe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg, wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, den ein Fußgänger passieren will. Ein Bußgeld in gleicher Höhe plus ein Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ drohen, wenn man nicht das Überqueren eines Fußgängerüberwegs ermöglicht, obwohl ein Fußgänger zu passieren beabsichtigt. Ein Autofahrer darf außerdem erst weiterfahren, nachdem er sich vergewissert hat, dass keine weiteren Personen den Überweg benutzen wollen.

Überholen nicht erlaubt

Ferner sollen Kraftfahrer in Stausituationen immer den Fußgängerüberweg freihalten. Zudem ist es untersagt, in seiner Nähe zu überholen. Halten oder Parken auf einem Fußgängerüberweg sowie Parken vor einem Zebrastreifen mit weniger als fünf Meter Abstand zu diesem kann mindestens 20 bzw. 40 Euro kosten, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch mehr.

Radfahrer sind übrigens im Irrtum, wenn sie annehmen, sie dürften fahrend einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Der Vorrang gilt nur, wenn die Radler absteigen und das Fahrrad schieben. Denn dann gelten sie als Fußgänger. Verursacht ein fahrender Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens einen Unfall, kann ihm dafür eine Mitschuld zugesprochen werden.

Grundsätzlich raten Sicherheitsexperten allen Verkehrsteilnehmern zu Vorsicht an Zebrastreifen und Rücksichtnahme aufeinander. Das beinhaltet auch, dass Fußgänger nicht einfach loslaufen sollten, um ihren Vorrang „durchzusetzen“.

(Goslar Institut)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Warum hat Antecedo zum wiederholten Mal den Lipper Award gewonnen?

Antecedo hat mit dem Antecedo Independent Invest zum wiederholten Mal den Lipper-Award gewonnen.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 01| 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben