Allgemein

Neue Besteuerung von Investmentfonds ab 2018

Anleger in Investmentfonds müssen sich auf neue Steuer­regeln einstellen. Die Änderungen sollen die Banken umsetzen. Geändert wird das Besteuerungs­prinzip. Und auch der Verkauf älterer Fonds­anteile könnte bald steuer­pflichtig werden.

Ab 2018 sollen neue Regeln gelten

Ab 2018 soll sich die Besteuerung von inländischen Fonds ändern, um sie steuerlich mit ausländischen Fonds gleich­zustellen. Das Gesetz durch­läuft gerade das parlamentarische Verfahren in Bundes­tag und Bundes­rat. Laut Bundes­finanz­ministerium soll die Steuererklärung einfacher werden, da Anleger künftig nur noch vier Angaben benötigen: Höhe der Ausschüttung, Fonds­wert am Jahres­anfang und -ende sowie Art des Fonds.

Die geplanten Details der Neuregelung

Geändert werden soll vor allem das Besteuerungs­prinzip. Künftig sollen inländische Fonds 15 Prozent Körper­schaft­steuer auf deutsche Dividenden, deutsche Miet­erträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Bislang werden diese Erträge im Fonds selbst nicht besteuert. Erst der Anleger muss später darauf Abgeltung­steuer zahlen. Als Ausgleich für die neue Besteuerung auf Fonds­ebene bleiben für den Anleger Ausschüttungen und Verkaufs­gewinne zum Teil von der Abgeltung­steuer befreit: Für Privat­anleger in Aktienfonds sind zum Beispiel 30 Prozent steuerfrei, in Misch­fonds 15 Prozent.

Erleichterungen für Anleger mit Thesaurus-Fonds

Leichter werden soll die Steuererklärung für Anleger mit ausländischen thesaurierenden Fonds. Thesaurierende Fonds schütten Gewinne nicht aus, sondern legen sie im Fonds wieder an. Für solche Fonds ermittelt die depotführende Stelle künftig eine Pauschale zum Jahres­ende, auf die ein Anleger Abgeltung­steuer zahlen muss. Beim Verkauf der Fonds­anteile verrechnen die depotführenden Stellen auto­matisch die bereits besteuerten Vorabpauschalen mit dem Veräußerungs­gewinn, damit der Anleger nichts doppelt versteuert.

Auch Verkauf alter Anteile bald steuer­pflichtig

Tritt das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft, soll die derzeitige Steuerfreiheit für Verkaufs­gewinne von Fonds­anteilen fallen, die Anleger vor 2009 gekauft haben. Anteile, die sie vor Einführung der Abgeltung­steuer 2009 gekauft haben, können sie nur noch bis Ende 2017 steuerfrei verkaufen. Die Umstellung passiert sogar auto­matisch: „Alle Fonds­anteile gelten zum 31. Dezember 2017 als verkauft und wieder ange­schafft“, erläutert Thomas Richter, Haupt­geschäfts­führer des deutschen Fonds­verbands BVI. Somit werden auch Wert­steigerungen der Anteile, die Privat­anleger vor 2009 gekauft haben, ab 2018 steuer­pflichtig. Allerdings soll ein Frei­betrag von 100 000 Euro pro Anleger für die Kurs­gewinne dieser Alt-Anteile die Aufhebung des Bestands­schutzes mildern. „Für die meisten Privat­anleger dürfte dieser Ausgleich ausreichend sein“, schätzt Richter.

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