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EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht Nachlasssachen mit internationalem Bezug VDEE e.V. erwartet positive Veränderungen durch diese Neuregelung

Berlin (ots) - Die EU-Verordnung schafft durch neue Regelungen eine Vereinfachung der Erbnachweise und soll den Bedürfnissen gesteigerter Mobilität Rechnung tragen. Zudem soll mit der Neuregelung die Schwierigkeit, dass Erbnachweise in den anderen Mitgliedstaaten häufig nicht anerkannt werden, beseitigt werden.


Im Interesse einer geordneten Rechtspflege sollen künftig in verschiedenen Mitgliedstaaten keine Entscheidungen ergehen, die miteinander unvereinbar sind. In der Regel wird in Zukunft das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Künftig gilt für alle Menschen, die in Deutschland leben und dann versterben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, deutsches Erbrecht. Wenn der Erblasser dies nicht möchte, so kann er durch Testament oder Erbvertrag das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehöriger er ist.
Ein in einem EU-Staat erlassener Erbschein wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Die öffentliche Urkunde erhält damit im Inland wie im europäischen Ausland die gleiche formelle Beweiskraft.
Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. begrüßt diese Neuregelung und erwartet dadurch eine wesentliche Vereinfachung der Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug.
Wo bisher je nach Belegenheit des Vermögens mehrere Erbscheine nach dem jeweiligen nationalen Recht benötigt wurden, entfällt dieser Aufwand künftig. Dies trägt auch zu einer höheren Übersichtlichkeit bei der Nachlassauseinandersetzung bei.
Durch die verstärkte Mobilität der Bürger gibt es eine Zunahme an Fällen mit Auslandsbezug. Die Neuregelung wird daher vom VDEE e.V. positiv bewertet. Der EU-Verordnung sind alle Mitgliedsstaaten beigetreten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritannien. Die Verordnung gibt den Mitgliedsstaaten Zeit bis 2015, die neuen Regelungen in nationales Recht zu implementieren.
Der VDEE würde es begrüßen, wenn im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung auch ältere bereits existierende Erbscheine und Erbfolgezeugnisse in die Neuregelung mit einbezogen werden.

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