2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft, bei dem die Pflegebedürftigkeit anhand des Maßes an Selbstständigkeit festgelegt wird. Auf dieser Grundlage erhalten alle Pflegebedürftigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.
Die Überarbeitung des Pflegestärkungsgesetzes bringt eine neue Art der Begutachtung mit sich: Anstelle der bisher gültigen drei Pflegestufen gibt es ab 2017 fünf Pflegegrade. Wichtig bei der Einstufung wird sein, wie selbstständig ein Mensch ohne Hilfe und Unterstützung anderer sein Leben führen kann. Zum ersten Mal wird dabei auch geistig und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit beispielsweise bei Demenz gleichrangig zu körperlich bedingter Pflegebedürftigkeit anerkannt. Mit dem neuen Verfahren fällt das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, durch den Gutachter weg.
So erleichtern die neuen Regeln in vielen Fällen den Zugang zu Leistungen. „Es wird davon ausgegangen, dass künftig rund 500.000 Personen zusätzlich von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren“, sagt Robert Aschauer, unabhängiger Verbraucherberater und Gründer von einfach-rente.de. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wird automatisch in die fünf neuen Pflegegrade umgruppiert. Die angehängte Infografik zeigt, wie die Umgruppierung erfolgt.
Die neue Pflegeversicherung baut auch die Leistungen für die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen aus. So erhöht sich zum Beispiel das Pflegegeld für die ambulante Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz von 316 Euro (Pflegestufe 1) auf 545 Euro (Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 3). Die neuen Geldleistungen sind ebenfalls in der Infografik zur Pflegeversicherung dargestellt.
Im Rahmen der Ruhestandsplanung ist die Pflege immer wieder ein wichtiges Thema – sowohl bei der Betrachtung der eigenen Vorsorge als auch der Vorsorge für Eltern oder Angehörige. Bei der Informationsvermittlung, aber auch bei allen mit der Rente zusammenhängenden Leistungen und Fragen arbeitet die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP, mit dem unabhängigen Verbraucherportal einfach-rente.de zusammen. Daraus entstehen Beratungsansätze, die Informationen fließen aber auch in Infografiken zu zahlreichen Themen ein.
(Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH)