Allgemein

DGfRP: Neue Regeln bei der Pflegeversicherung ab 2017

2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Pflege angewiesen.

2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft, bei dem die Pflegebedürftigkeit anhand des Maßes an Selbstständigkeit festgelegt wird. Auf dieser Grundlage erhalten alle Pflegebedürftigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Die Überarbeitung des Pflegestärkungsgesetzes bringt eine neue Art der Begutachtung mit sich: Anstelle der bisher gültigen drei Pflegestufen gibt es ab 2017 fünf Pflegegrade. Wichtig bei der Einstufung wird sein, wie selbstständig ein Mensch ohne Hilfe und Unterstützung anderer sein Leben führen kann. Zum ersten Mal wird dabei auch geistig und seelisch bedingte Pflegebedürftigkeit beispielsweise bei Demenz gleichrangig zu körperlich bedingter Pflegebedürftigkeit anerkannt. Mit dem neuen Verfahren fällt das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, durch den Gutachter weg.

So erleichtern die neuen Regeln in vielen Fällen den Zugang zu Leistungen. „Es wird davon ausgegangen, dass künftig rund 500.000 Personen zusätzlich von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren“, sagt Robert Aschauer, unabhängiger Verbraucherberater und Gründer von einfach-rente.de. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wird automatisch in die fünf neuen Pflegegrade umgruppiert. Die angehängte Infografik zeigt, wie die Umgruppierung erfolgt.

Die neue Pflegeversicherung baut auch die Leistungen für die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen aus. So erhöht sich zum Beispiel das Pflegegeld für die ambulante Pflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz von 316 Euro (Pflegestufe 1) auf 545 Euro (Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 3). Die neuen Geldleistungen sind ebenfalls in der Infografik zur Pflegeversicherung dargestellt.

Im Rahmen der Ruhestandsplanung ist die Pflege immer wieder ein wichtiges Thema – sowohl bei der Betrachtung der eigenen Vorsorge als auch der Vorsorge für Eltern oder Angehörige. Bei der Informationsvermittlung, aber auch bei allen mit der Rente zusammenhängenden Leistungen und Fragen arbeitet die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP, mit dem unabhängigen Verbraucherportal einfach-rente.de zusammen. Daraus entstehen Beratungsansätze, die Informationen fließen aber auch in Infografiken zu zahlreichen Themen ein.

(Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 02 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben