Allgemein

Bundestag beschließt neue Corona-Regeln

Der Bundestag hat einer erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Das Gesetzespaket sieht für den Herbst wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests vor.

Der Bundestag hat neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, erhielt 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Corona-Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden.

Lockdowns gehören jedoch ebenso wenig zu den Instrumenten, die den Ländern ermöglicht werden, wie wie generelle Schulschließungen. Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personen-Nahverkehr soll aber bleiben. Im Gesundheitsbereich wird sie auf Arztpraxen ausgeweitet. Ohne die erneute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wären alle Schutzregeln am 23. September ausgelaufen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuvor für das Paket geworben und sieht Deutschland mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gut auf eine mögliche neue Corona-Welle vorbereitet. Es lasse sich allerdings noch nicht genau vorhersehen, wie sich die Situation entwickeln werde, so der SPD-Politiker im Bundestag. Man werde die Lage im Herbst aber im Griff haben.

Mit dem Gesetz ermögliche wird es den Länder ermöglichtn, zielgenau je nach pandemischer Lage die Corona-Regeln anzuordnen, die notwendig sind. „Nicht mehr, aber auch nicht weniger“, so Lauterbach. „Wir werden diesmal besser in den Herbst hineingehen als in den letzten Herbst“, ist der Minister überzeugt.

Lauterbach verwies auf die an Virusvarianten angepassten neuen Corona-Impfstoffe und die Möglichkeit, bei steigenden Infektionszahlen wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen und in Außenbereichen zu verordnen. „Ich hoffe, dass dies der letzte Winter mit Schutzmaßnahmen ist“, sagte der Gesundheitsminister.

Neue Impfstoffe

Karl Lauterbach verteidigte vor allem die erst kürzlich vereinbarte Regelung, dass in Bussen und Bahnen des Fernverkehrs auch zukünftig eine Maskenpflicht für alle gilt, im Flugverkehr jedoch nicht und zwar weder für Inlandsflüge noch für Flüge von und nach Deutschland. Lauterbach begründete dies mit einer deutlich besseren Luftdurchwälzung in Flugzeugen als in Bussen und Bahnen.

Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gilt die Maskenpflicht. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem ein negativer Test vorgelegt werden.

Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Dasselbe gilt für den öffentlichen Nahverkehr. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Corona-Regeln verhängen können.

bpa/ uwelehmann/ surpress

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