Die Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung und belohnt kostenbewusstes Verhalten.Versicherte, die im vergangenen Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhielten je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre in der Voll- und Beihilfeversicherung bis zu vier Monatsbeiträge zurück. Beim Beamtenanwärtertarif uni-BA|Kompakt waren es sogar sechs Monatsbeiträge. Leistungsfrei gebliebene Versicherte im Vollversicherungstarif uni-Top|Privat erhielten neben einer garantierten Beitragsrückerstattung von bis zu 600 Euro zusätzlich noch eine erfolgsabhängige Rückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen.
Als Besonderheit werden hier definierte Vorsorgeleistungen, Zahnprophylaxe, Präventionskurse sowie Schutzimpfungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet und mindern auch nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Bei unterjährigen Versicherungsbeginnen erfolgt die Rückerstattung anteilig. Sollte sich nach Erhalt der Rückerstattung herausstellen, dass die eingereichten Rechnungen und Leistungsbelege höher sind, können diese auch nachträglich eingereicht werden – die Differenz wird dann erstattet. Zudem führt die uniVersa als Service bei eingereichten Leistungsbelegen automatisch eine Besserstellung durch und weist ihre Versicherten darauf hin, wenn eine Beitragsrückerstattung vorteilhafter ist.






























