Anfang des Jahres war es wieder soweit: Die Abgeltungssteuer wurde fällig. Die Depotbanken, die per Gesetz als Erfüllungsgehilfe der Finanzbehörden für die Abführung der Steuer zuständig sind, ließen die IT rotieren. Bereits auf Ausschüttungen gezahlte Abgeltungssteuer muss ebenso berücksichtigt werden wie Teilfreistellungen der einzelnen Fonds, Freistellungsaufträge der Anleger oder gegenzurechnende Verluste, die bei Verkäufen realisiert wurden. Natürlich wird dies alles digital erledigt, was den Nachteil mit sich bringt, dass Bankmitarbeiter bei Rückfragen oft keine fundierte Auskunft geben können, da man sich auf die richtige Programmierung verlässt. Doch das kann schiefgehen. So haben ausländische Fondsanbieter, denen das deutsche Steuersystem nicht vertraut ist, hin und wieder die Teilfreistellung (15 % für Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil und 30 % für Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil) nicht gemeldet. Die Folge: Die Abgeltungssteuer wird – vollautomatisiert – in voller Höhe abgeführt, was der Anleger bei einem Depot mit verschiedenen Anlagen kaum nachvollziehen kann.
Viel schlimmer ergeht es jedoch Anlegern, die ausschüttende Fonds im Depot haben und der Bank einen Dauerauftrag zur Wiederanlage der Ausschüttungen erteilt haben. Die Ausschüttungen sind meist – oft deutlich – höher als der bei thesaurierenden Fonds zu versteuernde Basis-Ertrag. Jahr für Jahr wird so Abgeltungssteuer abgeführt, die ansonsten noch Jahre oder Jahrzehnte zugunsten des Anlegers Erträge erwirtschaften könnte. Noch schlimmer ergeht es Anlegern, die einen guten durch einen besseren Fonds ersetzen. Die noch nicht versteuerten Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.) vermindern nun das Anlagekapital. Damit die Rechnung trotzdem aufgeht, muss der eingewechselte Fonds oft deutlich besser performen als der ausgewechselte. Noch schlimmer sieht es aus, wenn beispielsweise ein Goldminenaktienfonds, der alleine in 2025 seinen Wert mehr als verdoppelte, bei einer sich abzeichnenden Korrektur für kurze Zeit verkauft werden soll, um später günstiger wieder einzusteigen. Im Rahmen eines thesaurierenden Dachfonds gibt es diese Probleme nicht, was bei der Diskussion um die Kostenvorteile von ETFs geflissentlich verschwiegen wird. Die Vorteile bei der Abgeltungssteuer können die Mehrkosten des Dachfonds kompensieren, wobei es inzwischen sogar Fonds gibt, deren Ausschüttung auf den Basisertrag beschränkt ist.
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Durch Fondsverkäufe realisierte Verluste können gegengerechnet werden. Wer Fonds mit Gewinn verkauft, sollte prüfen, ob nicht der gleichzeitige Verkauf von Verlustbringern die „Abgeltungsschmerzen“ lindern könnte.
JÜRGEN DUMSCHAT
































