Sie entsenden als Unternehmen Mitarbeitende ins Ausland? Wussten Sie, dass Sie grundsätzlich alle krankheitsbezogenen Aufwendungen Ihrer Mitarbeitenden erstatten müssen? Diese Verpflichtung umfasst auch die Aufwendungen, die bei eventuell mitreisenden Familienangehörigen entstehen. Dieser Anspruch der Mitarbeitenden ist ein sog. „Direktanspruch“, d.h. Sie können hier nicht einfach auf die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verweisen, sondern müssen tatsächlich die Ansprüche Ihrer Mitarbeitenden ermitteln und direkt begleichen. Nach der Auszahlung können Sie dann im Zuge des Regresses an die GKV herantreten. Dieser Prozess erfordert jedoch spezielles Fachwissen durch geschultes Personal. Doch selbst dann wird oft nur ein Bruchteil der ausbezahlten Leistungen übernommen.
Sie haben hierfür weder die Kapazitäten noch das Know-How? Oder Ihre Mitarbeitenden sind während der Auslandsbeschäftigung keine Mitglieder der GKV? Egal, wie bei Ihnen im Unternehmen die Entsendungen gestaltet werden. Wir haben eine passende Lösung für die internationale Krankenversicherung.
Ingo Trosiner, Vertriebsdirektor BDAE
































