Berater

Honorare und Provisionen, Mifid II und LVRG

Beim 12. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung standen neben der Förderung der Honorarberatung und Mifid II auch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Fokus.Vorstände und Entscheider aus der Vermittlerbranche trafen sich mit hochrangigen Politikern zu Information und Austausch über laufende Regulierungsverfahren.

Das LVRG soll erst 2018 evaluiert werden, da man es mit sehr viel Augenmaß gestaltet habe, unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit sowie der Eigenkontrolle des Versicherers. Es dürfen maximal 25 Promille Höchstzillmersatz auf den Kunden umgelegt werden, höhere Kosten müssen gegenüber dem Kunden gesondert gerechtfertigt werden. Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler verbleibt weiterhin nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung bei den Gewerbebehörden, entgegen Mutmaßungen der Branche, die sich schon unter Aufsicht der BAFin wähnte.
Eines der Hauptthemen: die Digitalisierung. Hier kam man nicht umhin, eine Reduzierung der Komplexität bei den Finanzprodukten zu registrieren, hauptsächlich beim Online-Vertrieb.

Bei den laufenden Regulierungen geriet neben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) auch Mifid II in die Diskussion. Hier soll die Dokumentation der Beratung durch eine Geeignetheitsprüfung und –erklärung ersetzt werden, die wahrscheinlich weitreichender als das bisherige Protokoll sein wird.
Das Spannungsverhältnis zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung hält die Branche auf Trab. Künftig darf sich nur wer keine Provision nimmt unabhängig nennen.
Das Nebeneinander von Honorar- und provisionsgestützter Beratung wurde ausdrücklich als wünschenswert erachtet, wobei Honorarberatung nicht zwangsläufig zu einer besseren Beratung führen muss. Hier wurde auch Bezug genommen auf Großbritannien, wo durch das sog. „Advice Gap“ vielen aus der Bevölkerung der Zugang zu qualifizierte Beratung zum Beispiel in der Altersvorsorge verwehrt wird.

„Die Bezahlung der Produkte und die Bezahlung der Beratung ist so zu trennen, dass jeder kapiert, wofür er gerade bezahlt“, so Dr. Gerhard Schick von Bündnis 90/ Die Grünen. Er sprach sich dafür aus, in der Beratung immer das entsprechende Nettoprodukt anzubieten und die Provision in Euro und Cent auszuweisen, bei Versicherungen und Kapitalanlagen.

Bild: Rainer Sturm,pixelio.de

Beim 12. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung standen neben der Förderung der Honorarberatung und Mifid II auch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Fokus.

Vorstände und Entscheider aus der Vermittlerbranche trafen sich mit hochrangigen Politikern zu Information und Austausch über laufende Regulierungsverfahren.

Das LVRG soll erst 2018 evaluiert werden, da man es mit sehr viel Augenmaß gestaltet habe, unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit sowie der Eigenkontrolle des Versicherers. Es dürfen maximal 25 Promille Höchstzillmersatz auf den Kunden umgelegt werden, höhere Kosten müssen gegenüber dem Kunden gesondert gerechtfertigt werden. Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler verbleibt weiterhin nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung bei den Gewerbebehörden, entgegen Mutmaßungen der Branche, die sich schon unter Aufsicht der BAFin wähnte.

Eines der Hauptthemen: die Digitalisierung. Hier kam man nicht umhin, eine Reduzierung der Komplexität bei den Finanzprodukten zu registrieren, hauptsächlich beim Online-Vertrieb.

Bei den laufenden Regulierungen geriet neben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) auch Mifid II in die Diskussion. Hier soll die Dokumentation der Beratung durch eine Geeignetheitsprüfung und –erklärung ersetzt werden, die wahrscheinlich weitreichender als das bisherige Protokoll sein wird.

Das Spannungsverhältnis zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung hält die Branche auf Trab. Künftig darf sich nur wer keine Provision nimmt unabhängig nennen.

Das Nebeneinander von Honorar- und provisionsgestützter Beratung wurde ausdrücklich als wünschenswert erachtet, wobei Honorarberatung nicht zwangsläufig zu einer besseren Beratung führen muss. Hier wurde auch Bezug genommen auf Großbritannien, wo durch das sog. „Advice Gap“ vielen aus der Bevölkerung der Zugang zu qualifizierte Beratung zum Beispiel in der Altersvorsorge verwehrt wird.

„Die Bezahlung der Produkte und die Bezahlung der Beratung ist so zu trennen, dass jeder kapiert, wofür er gerade bezahlt“, so Dr. Gerhard Schick von Bündnis 90/ Die Grünen. Er sprach sich dafür aus, in der Beratung immer das entsprechende Nettoprodukt anzubieten und die Provision in Euro und Cent auszuweisen, bei Versicherungen und Kapitalanlagen.

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