Investmentfonds

Untergraben ETFs die Corporate Governance?

In letzter Zeit kritisieren Marktbeobachter mit Verweis auf die sogenannten Compliance- und Corporate Governance-Vorgaben immer häufiger den Trend in Richtung passiver Anlagevehikel und stellen dabei insbesondere börsengehandelte Indexfonds (ETFs) an den Pranger. Hauptkritikpunkt ist dabei, dass die Investoren durch die Nutzung von  passiven Anlageprodukten ihre Aktionärsrechte, insbesondere die Stimmrechte bei den Hauptversammlungen, nicht wahrnehmen können, da sie keine indirekten Stimmen abgeben können und die entsprechenden Fondsmanager in der Regel nicht an den Hauptversammlungen teilnehmen.

Dies führt in der Folge dazu, das ein großer Teil des stimmberechtigten Eigenkapitals nicht bei den Hauptversammlungen anwesend ist, wodurch zum einen kleinere Aktionäre einen größeren Einfluss erhalten und auf der anderen Seite den Unternehmen ein gewisses Maß an Kontrolle fehlt. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass der ETF-Anbieter als Treuhänder des Investors fungiert und dementsprechend auch die Rechte und Pflichten aus den gehaltenen Wertpapieren wahrzunehmen hat.

Die Befürchtungen der Kritiker sind zwar nicht von der Hand zu weisen, aber es wird hierbei übersehen, dass die Stimmrechte von ETF-Investoren nicht zwangsläufig verloren gehen, wenn der Fondsmanager nicht an der Hauptversammlung teilnimmt. Oftmals werden die Stimmrechte von Fonds an sogenannte Voting-Pools gegeben, die dann im Sinne und nach Vorgabe des Fondsmanagers abstimmen. Ebenso kommt es vor, dass sich Voting-Pools die Stimmrechte (gegen Bezahlung) ausleihen, um die Interessen einer bestimmten Gruppe zu vertreten. Eine weitere Möglichkeit ist das die Stimmen von einem Konzernvertreter genutzt werden, um diese im Sinne der Interessen des Konzerns einzusetzen Gerade die beiden letztgenannten Optionen müssen dabei als kritisch angesehen werden, da hier gegebenenfalls andere Interessen, als die der Anleger/des Fondsmanagers, vertreten werden.

Es sollte jedem Anleger klar sein, dass eine Kapitalanlagegesellschaft, egal ob aktiv oder passiv, ihre Fondsmanager nicht zu jeder Hauptversammlung schicken kann, denn die Hauptaufgabe des Portfoliomanagers ist es, seine Fonds zu managen. In diesem Sinne ist es begrüßenswert, dass die Kapitalanlagegesellschaften immer häufiger die Möglichkeiten nutzen, einen Interessenvertreter bei den Hauptversammlungen in ihrem Sinne abstimmen zu lassen.

Meiner Ansicht nach ist es sehr wichtig, das Aktionäre ihre Stimmrechte direkt oder indirekt wahrnehmen, da nur so sichergestellt werden kann, dass die Vorstände der Unternehmen sich nicht am Eigentum der Aktionäre bereichern, beziehungsweise das Unternehmen im Sinne der Aktionäre führen. Dementsprechend sollten Anleger bei ihren Kapitalanlagegesellschaften nachfragen, wie die Stimmrechte aus den Fonds, an denen sie Anteile halten, genutzt wurden, wenn sich diese Informationen nicht auf den Internetseiten der entsprechenden Anbieter finden lassen. Dies gilt übrigens nicht nur für passive Anlageprodukte, auch Investoren in aktiv gemanagten Fonds sollten nicht davon ausgehen, dass der Fondsmanager die ihm zur Verfügung stehenden Stimmrechte auch alle wahrnimmt.

Von Detlef Glow
Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.

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