Investmentfonds

Proxy Voting – über Abstimmungsverhalten nachhaltiges Wirtschaften fördern

Generali Investments übt pro-aktiv Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen aus. Über das Abstimmungsverhalten sollen Unternehmen zu nachhaltigem Wirtschaften angehalten werden.Proxy Voting orientiert sich an sechs maßgeblichen Kriterien. In der aktuellen Ausgabe des SR-highlight Newsletters beschreiben die SRI-Experten von Generali Investments, wie ihr Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen – Proxy Voting genannt – die jeweiligen Unternehmen dazu bringt, nachhaltig zu wirtschaften. Generali Investments verfolgt einen SRI-Ansatz, der darauf beruht, Nachhaltigkeitskriterien wie Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung im Asset Management zu berücksichtigen und zu verankern.

Generali Investments legt großen Wert darauf, die Interessen der Anleger auf den jährlichen Aktionärstreffen proaktiv zu vertreten. Das dient dazu, die Anleger vor unerwünschten Entwicklungen in den Unternehmen, in denen Generali Investments investiert ist, zu schützen. Gleichzeitig soll die Unternehmensleitung angehalten werden, dem nachhaltigen Wirtschaften in ihrem Unternehmen einen größeren Stellenwert einzuräumen.

Im Jahr 2014 haben SRI-Experten von Generali Investments an 50 Hauptversammlungen teilgenommen – davon 37 von französischen Unternehmen und 13 von Unternehmen, die in anderen europäischen Staaten gelistet sind. 929 Anträge standen insgesamt zur Abstimmung, und bei 306 Anträgen verweigerte Generali Investments die Zustimmung. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 32,9 Prozent. Damit verfolgte Generali Investments eine strengere Abstimmungspolitik als die übrigen Aktionäre – denn die allgemeine Ablehnungsquote bei französischen Unternehmen lag 2014 bei 5,23 Prozent.

Generell basiert die Abstimmungspolitik von Generali Investments auf Aktionärsversammlungen auf sechs wesentlichen Kriterien. Im Einzelnen sind das:

  • „One Share, One Vote“: Minderheitsaktionäre sollten Mehrheitsaktionären gleichgestellt sein.
  • Übernahmeabwehr: Die Unternehmen sollten keine Mechanismen zur Abwehr von Übernahmen einführen, die gegen Aktionärsinteressen verstoßen.
  • Unabhängigkeit des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte unabhängig vom Chief Executive Officer agieren können, und Aufsichtsratsmitglieder sollten unabhängig sein und über die notwendige Zeit verfügen, um ihren Pflichten nachzukommen.
  • Gehaltspolitik: Die Vergütung des Managements sollte variable Teile enthalten, die an langfristige ökonomische und nachhaltige Unternehmensziele geknüpft sind.
  • Ausschüttungspolitik: Die Dividendenpolitik sollte transparent sein und an Aktionärsinteressen sowie dem Kapitalbedarf des Unternehmens ausgerichtet werden.
  • Soziale Verantwortung: Auf Aktionärsversammlungen sollten Maßnahmen und Strategien hinsichtlich guter Unternehmensführung, Berufsethik, sozialem Zusammenhalt und Umweltschutz öffentlich präsentiert werden.

2015 dürfte ein weiteres interessantes Jahr werden, denn die Erwartungen der Investoren wachsen und es gibt einige Themenfelder mit gegensätzlichen Interessenlagen. Die Ablehnungsquoten sind über die vergangenen Jahre stetig gestiegen, zumeist infolge von Resolutionen über die Erhöhung von Vorstandsbezügen oder geplanten Kapitalerhöhungen. Zudem hat das Französische Parlament Gesetzesänderungen verabschiedet, die das Ende des „One Share, One Vote“-Prinzips bedeuten könnten. Die Präsenz der SRI-Experten von Generali Investments auf Aktionärsversammlungen wird also auch in den kommenden Jahren wichtig bleiben.

 

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