Berater

Umfassende Beratung erfordert umfassende Qualifizierung

weitere Buchstaben im §34-Alphabet sind nicht im Sinne der Kunden Auffächerung in Nischenberufe verwirrt Verbraucher Einheitliches Berufsbild stärkt Branchenimage Die Finanz- und Zinskrise verunsichert die Kunden aller Bereiche des Anlagemarktes. Zudem haben Vertriebsskandale der Branche langwährende Reputationsschäden hinzugefügt. Die Bürger fordern von der Politik, dass sie aufräumt und Transparenz schafft. Der Gesetzgeber reagiert, wie man es von ihm kennt: Er fügt den bestehenden Regularien weitere hinzu.

Wenn Skandale und Fehlentwicklungen durch höhere Transparenz in Zukunft verhindert werden, ist das für Kunden und Vermittler langfristig von Vorteil. Aber ist eine Erweiterung des Paragraf-34-Alphabets um zusätzliche Buchstaben der richtige Ansatz?

Referenzpunkt für die Bewertung von Beratungsqualität sollte stets der objektive Bedarf des einzelnen Kunden sein. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Nur ein umfassender Blick auf den Anlagemarkt erlaubt es, den Nutzen bestimmter Produkte und Produktbereiche für den einzelnen Kunden richtig einzuschätzen. Je mehr parallel zueinander existierende Beratungs- und Vermittlungsberufe es gibt, desto komplizierter wird der Markt der Finanzanlagen. Und umso schwieriger wird es für den Verbraucher, den richtigen Ansprechpartner für sein persönliches Anliegen zu identifizieren.

Stellen Sie sich einen Kunden vor, der von Freunden gehört hat, eine eigene Immobilie wäre die beste Altersvorsorge. Eine eingehende Analyse seiner Lebensplanung würde aber ergeben, dass eine andere Anlageform seinen Bedürfnissen und langfristigen Wünschen viel besser dient. Wie kann er dann bei einem reinen Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO bedarfsgerechte Beratung erhalten?

Weitere Auffächerung des §34-Alphabets kontraproduktiv

Auch wenn die Vermittlung angesichts des komplexen Finanzanlagemarktes tatsächlich kompliziert ist und hohe Beratungsqualität in jedem einzelnen Bereich gewährleistet werden muss: Umfassende Beratung kann nur anbieten, wer ein solides Verständnis des gesamten Finanzanlagenmarktes hat. Beratung ist deshalb auch heute schon vor allem dann umfassend qualifiziert, wenn der Berater mehrere der im §34-Alphabet vorkommenden Buchstaben abdeckt. Die weitere Auffächerung des Alphabets in einzelne Nischenberufe ist deshalb kontraproduktiv. Die unterschiedlichen Qualifizierungsanforderungen sollten stattdessen möglichst vereinheitlicht und umfassende Sachkunde Grundvoraussetzung für den Vermittlerberuf werden. Die Anzahl verschiedener Berufsbezeichnungen ginge zurück, dadurch würde auch Missverständnissen vorgebeugt.

Ein derart geschlossenes Berufsbild mit einheitlichen Qualifizierungsstandards wäre von Vorteil für die Verbraucher und würde sich mittelfristig auch positiv auf die öffentliche Wahrnehmung der Vermittlerbranche auswirken. Voraussetzung für einen besser funktionierenden und transparenten Markt im Sinne der Kunden bleibt, dass Fehlentwicklungen und Auswüchse – zum Beispiel unlautere Praktiken schwarzer Schafe – rechtzeitig erkannt und konsequent unterbunden werden. Zusätzliche §34-Buchstaben sind hierzu das falsche Mittel.

Von Franz-Josef Rosemeyer ist Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

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