Berater

Kriegs- und Krisenrisiko bei Auslandsversicherungen: Berater sollten sich informieren

Schon lange war die allgemeine Sicherheitslage in der Welt nicht mehr so fragil wie heute. Kriege, Krisen, Terroranschläge und Entführungen scheinen mittlerweile weltweit an der Tagesordnung und haben spätestens seit den Anschlägen in Paris auf die Charlie-Hebdo-Redaktion und seit dem Russland-Ukraine-Konflikt auch Europa erreicht. Der dramatische Trend zu immer mehr globalen Konflikten geht einher mit einer zunehmenden weltweiten Produktion und dem globalen Handel. Insbesondere Deutschland als eine der bedeutendsten Exportnationen der Welt hat zahlreiche kleine, mittelständische und große Unternehmen, die international tätig sind.

Das Problem: Auch in Krisenregionen machen deutsche Firmen Geschäfte. Dienstreisen und Auslandseinsätze in Risikoländern oder in Regionen mit erhöhtem Krisenpotenzial sind deshalb immer öfter an der Tagesordnung. Damit werden Mitarbeiter deutscher Unternehmen einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die eine differenzierte Herangehensweise insbesondere in Sachen Versicherungsschutz voraussetzen.

Hier sind Fachberater mit einer entsprechenden Expertise gefragter denn je. Sie müssen Versicherungen anbieten, die Deutsche in Kriegs- und Krisengebieten ausreichend schützen. Nicht alle Anbieter gewährleisten jedoch diesen Schutz und gewisse Ausschlüsse lassen sich per se nicht vermeiden. So ist eine Leistungspflicht seitens des Versicherers grundsätzlich immer dann nicht gegeben, wenn sich Personen einem aktiven Kriegsrisiko aussetzen: „Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch aktive Teilnahme an Streik, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen sowie für Ereignisse, die auf vorsätzliches Handeln der versicherten Person zurückzuführen sind“, so ähnlich steht es in den meisten Versicherungsbedingungen.

Ist also jemand nur passiv dabei, zum Beispiel für einen Geschäftstermin in der Ukraine und kommt auf dem Weg zur Verabredung aufgrund der Unruhen zu Schaden, dann leisten viele Auslandskrankenversicherer. Wer sich aber bewusst in einem umkämpften Gebiet verabredet, und dabei zuschaut, wie beispielsweise Demonstranten niedergeschlagen werden und dann selbst zu Schaden kommt, handelt grob fahrlässig und kann nicht mit Leistungen rechnen.

Was wiederum passiert, wenn Deutsche in Krisengebieten etwa im Rahmen einer Protestwelle einen Unfall erleiden? Solange es sich bei den Protesten lediglich um landesweite Demonstrationen handelt und Versicherte unfreiwillig in Auseinandersetzungen geraten, besteht Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn der Unfall Folge eines Bürgerkrieges ist. Ein Bürgerkrieg setzt nämlich einen bewaffneten Konflikt zwischen verschiedenen inländischen Gruppen voraus. Somit dürften eventuell verbliebene Mitarbeiter in Syrien oder in der Ukraine derzeit ohne Versicherungsschutz dastehen, da man die Zustände dort sicherlich als Bürgerkrieg bezeichnen kann.

Versicherungsberater sollten derzeit also ganz besonders auf die Leistungspflicht der Anbieter in Ländern mit Kriegs- und Krisenpotenzial achten, um ihren betroffenen Kunden böse Überraschungen zu ersparen.

Dennis Perlmann

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