Mischmodelle sind sowohl gesetzlich erlaubt als auch im Interesse der Kunden. Werden beide Beratungsformen angeboten, kann beispielsweise ein Berufsanfänger den nötigen Risikoschutz liquiditätsschonend gegen Provision erhalten. Ein leitender Angestellter oder Selbständiger zahlt dagegen gerne ein Beratungshonorar, wenn sich damit ein deutlich höheres Vorsorgekapital erzielen lässt. Das Argument, dass Kunden kein Interesse an der Honorarberatung hätten, wird nur von den Beratern vorgebracht, die sich noch nicht mit Nettoprodukten und den damit verbundenen Vorteilen befasst haben.
Diesen Aufklärungsmissstand nimmt die con.fee AG zum Anlass, ab 21. April eine groß angelegte Roadshow in 12 Städten über folgende Themen zu veranstalten:
- Vorteile des dualen Modells für Makler
- Honorarmodelle, die funktionieren
- Exklusive Nettotarife und spezielle Fondskonzepte
- Vorteilsargumentation und Vorteilsberechnung für Kunden
- Kostentransparenz als Alleinstellungsmerkmal