Selbstverständlich könnten Provisionsberater Fonds mit höheren Bestandsprovisionen bevorzugen, müssen dies aber dem Anleger erklären. Die Mehrzahl der Provisionsberater ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der beste „Provisionshebel“ die Kundenzufriedenheit ist. Eine geringere Bestandsprovision die für einen längeren Zeitraum fließt, weil der Kunde nicht enttäuscht abwandert, ist für alle – den Anleger wie den Berater – das bessere Geschäft.
Aber auch Honorarberater sind längst nicht so unabhängig, wie sie gerne vorgeben. Die Mehrzahl der Honorarberater berechnet nämlich das Honorar prozentual vom jeweils investierten Vermögen. Damit besteht insbesondere bei der Erstberatung natürlich ein massives Interesse am Abschluss, denn die Empfehlung, das Geld bspw. zur Ablösung von Hypothekenschulden oder anderweitig zu investieren, brächte keinen Honorarertrag.
Wenig beachtet wird bei der Diskussion auch die steuerliche Ungleichbehandlung, die Mandanten von Honorarberatern benachteiligt. Während die offengelegte Bestandsprovision des Provisionsberaters mehrwertsteuerfrei vereinnahmt wird, muss der Honorarberater die Mehrwertsteuer auf diesen Teil seines Einkommens in Rechnung stellen. Zudem ist die dem Anleger ausgekehrte Bestandsprovision sofort abgeltungssteuerpflichtig.
Jürgen Dumschat
Geschäftsführender Gesellschafter der AECON Fondsmarketing GmbH