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BVDH: „Europa braucht ein endgültiges Provisionsverbot – Europäische Wertpapieraufsicht ebnet Weg“

Berufsverband deutscher Honorarberater: "Europa braucht ein endgültiges Provisionsverbot - Europäische Wertpapieraufsicht ebnet Weg" Wertpapieraufsicht ESMA strebt strenge Regeln bei Provisionen an Vorschlag zur Umsetzung der MiFID II stärkt Anlegerschutz BVDH: "Nur vollständiges Provisionsverbot verhindert Interessenkonflikte in der Beratung" Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association) will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Dies schlägt sie in ihrem aktuellen Papier zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche (MiFID II) vor, die die EU bereits beschlossen hat.

Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) unterstützt die Wertpapieraufseher in diesem Kurs: „Wir bestärken die ESMA darin, den Weg für ein endgültiges Provisionsverbot zu ebnen“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des Vorstands des BVDH, in Berlin.

„Die Pläne der ESMA sind sinnvoll, sie stärken die Verbraucherrechte und helfen Interessenkonflikte in der Beratung zu Finanzprodukten zu vermeiden“, sagt Schmidt. Deshalb werden die Aufseher derzeit auch von Banken und Sparkassen scharf kritisiert. „Die provisionsgetriebenen Banken und Sparkassen wollen am herkömmlichen Geschäftsmodell festhalten. Hier zahlt nicht der zufriedene Kunde den Berater, wie es eigentlich normal wäre, sondern der Produktgeber zahlt denjenigen, der möglichst viele seiner Produkte verkauft – ungeachtet des Bedarfs des Kunden“, so Schmidt.

Gravierend sind vor allem die Auswirkungen auf den freien Vermittlermarkt. Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH: „Bisher hat noch keiner so richtig gemerkt, was die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie für die auf Provisionsbasis tätigen Vermittler in Deutschland bedeutet. Künftig darf sich nämlich nur „unabhängiger Berater“ nennen, wer keine Provisionen mehr annimmt. Davon wären nach Angaben von Rauch 40 Prozent des Marktes der freien Makler und Finanzvertriebe betroffen.

Rauch sieht die Umwälzung in der Branche als unausweichlich: „Das ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz, der nicht verwässert werden darf; die europäische Gesetzgebung greift damit der nationalen Legislative vor und setzt sich massiv für die Umsetzung eines Provisionsverbots für unabhängige Berater ein.“

„Die Finanzaufsicht darf sich nicht von Lobbyisten sowie dem Aufschrei der Banken und Sparkassen verunsichern und von ihrem Kurs abbringen lassen“, führt Schmidt weiter aus. In den europäischen Staaten wie Großbritannien und den Niederlanden, in denen bereits Provisionsverbote gelten, seien die Erfahrungen entgegen anderslautenden Darstellungen sehr positiv. So habe die Qualität der Beratung deutlich zugenommen. Das erklärte Ziel der deutschen Politik sei schließlich, die Honorarberatung zu stärken, führt der Verbandschef weiter aus.

Die ESMA hat vorgeschlagen, dass Provisionen nicht mehr zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden dürfen, sondern ausschließlich zur Verbesserung des Service oder der Beratungsqualität gegenüber dem Kunden. „Damit führt sie konsequent fort, was mit MiFID I dem Grunde nach bereits angelegt war“, so Schmidt. Die deutsche Finanzindustrie befürchtet, dass damit der vorherrschenden Provisionsberatung die Geschäftsgrundlage entzogen wird und die Kostenapparate nicht mehr finanziert werden können. „Dabei ist die Honorarberatung eindeutig das nachhaltigere Geschäftsmodell für die Branche“, so Schmidt, „denn sie ist ganz klar im Interesse des Kunden und führt zu einer qualitativ besseren Beratung.“

 

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