Ein Großteil der Versicherungsgesellschaften in Schweden und Norwegen folgt der Versicherungsverbandsempfehlung auf Provisionen für Vermittlungen zu verzichten, die freiwillig geübte Praxis – Nettoprämienzuwendung. Eine Vergütung dürfen Vermittler von Lebens- und Schadenversicherungen seit 2005 nur vom Auftraggeber entgegennehmen. Ausschließlich vom Kunden dürfen die Makler seit 2008 annehmen. Die Einführung eines Nettoprämiensystems für nahezu alle Versicherer führte Dänemark 2004 ein, hinzu kam im Jahr 2008 die Maßgabe nur noch von den jeweiligen Kunden Vergütungen erhalten dürfen. Mit dem letzten Jahr wurde in den Niederlanden ein umfassendes Provisionsverbot für Anlage- und Versicherungsprodukte ausgesprochen. Jedoch bereits seit 2009 erhielten Makler in den Niederlanden für die Vermittlung von fondsgebundenen Policen von Versicherungsgesellschaften keine Vergütung mehr. Die europäische Vergütungsstruktur hinsichtlich der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten wurde in im vergangenen Jahrzehnt überarbeitet. Seit 2013 dürfen auch britische Makler von kaptalbildenden Versicherungs- und Finanzprodukten von den Anbietern keine Provision annehmen. Andere europäische Ländern wollen nachziehen, was jedoch noch in Planung ist, wie zum Beispiel in Litauen. Ein explizierter Gesetzesentwurf für ein Verbot von Vergütungen für Makler gibt es bereits seit 2009 in der Schweiz, was eine direkte Entlohnung über den Versicherungsnehmer beinhaltet. Des Weiteren wird eine Herausgabepflicht für alle von Versicherern gewährten Leistungen, die unmittelbar im Kontakt zum Vertrag sehen, beschreiben. Die meisten europäischen Entwicklungen gehen mit dem Vorschlag der europäischen Kommission zur Neufassung der Richtlinie Mifid II konform. Doch auf Deutschland lässt sich diese Entwicklung nicht einfach übertragen, die Beratungsbedingungen im europäischen Vergleich grundlegend anders seien. Doch die Meinungen bezüglich der Entwicklung in Deutschland sind differenziert, aber die Veränderungen in anderen Ländern werden zwangsläufig auch den deutschen Gesetzgeber zu Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz in dieser Branche drängen.
Europäische Vergütung
Den Provisionsverbot, den es in einigen Ländern Europas gibt, gilt für deutsche Verbraucherschützer als eine Wunschvorstellung, jedoch erfüllt diese Vorstellung die Vermittlerverbände mit Grauen. Doch die gleichgestellte Existenz von Provisionsvertrieb und Honorarberatung ist im deutschen Raum unwahrscheinlich, solange der Provisionsvertrieb staatliche Förderung erfährt.