Frankfurt, 20.01.2014. Der deutsche Fondsverband BVI hat die Kom-petenzen seiner Ombudsstelle erweitert und stärkt damit die Rechts-position von Verbrauchern bei der außergerichtlichen Klärung von Fondsstreitigkeiten.
1. Erlass verbindlicher Entscheidungen
Die Verfahrensordnung der Ombudsstelle ermöglicht neuerdings ver-bindliche Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern. Die Schlichtungsvorschläge des Ombudsmanns können Bindungswirkung ge-genüber Gesellschaften bis zu einem Wert von 10.000 Euro entfalten. „Die Fondsbranche setzt beim Verbraucherschutz Maßstäbe“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Wir bieten Verbrau-chern jetzt eines der wirkungsvollsten Streitschlichtungsverfahren in der Finanzindustrie.“
Bei Verbraucherbeschwerden, deren Wert über 10.000 Euro hinaus-geht oder bei denen der Ombudsmann zu grundsätzlichen Fragen Stellung beziehen muss, gibt er weiterhin Empfehlungen ab. Dies sind beispielsweise Fälle, in denen die Rechtslage noch unklar ist oder die von allgemeiner Bedeutung sind. Die Prüfung solcher Beschwerden und der Versuch einer einvernehmlichen Lösung ist ebenfalls nicht selbstverständlich. Verbraucher werden bei anderen Stellen oft sofort an die Gerichte verwiesen.
BVI erweitert Kompetenzen der Ombudsstelle
BVI erweitert Kompetenzen der Ombudsstelle Ombudsmann kann jetzt bis zu 10.000 Euro verbindlich schlichten Neue Zuständigkeiten nach dem Kapitalanlage-gesetzbuch