Sowohl für geschlossene also auch für offene Fonds sollten die Grundlagen geschaffen werden, in Hinblick auf die steuerlichen Gegebenheiten. Nun ist auch das Pensions-Pooling möglich, was bisher keine steuerlichen Möglichkeiten hatte um sich in Deutschland wirklich zu etablieren. Im Vergleich zu Ländern wir en Niederlanden, Luxemburg und Irland könnte Deutschland in diesem Jahr nachziehen und das Modell des Pensions-Pooling hat zu Ziel liquide Mittel eines Unternehmens zu bündeln und eine strategische Steuerung der Mittelzuflüsse und –abflüsse der Tochterunternehmen vorzunehmen. Dadurch könnten Kosten eingespart werden. Dass dieses lukrative Modell bisher nicht zum Einsatz kam, liegt am deutschen Investmentgesetz, welches für eine Bündelung von Investmentkapital nur zwei Varianten vorsieht: Sondervermögen und eine Investmentaktiengesellschaft. Durch die gesetzliche Anpassung ist eine Steuerflucht zwischen den USA und Deutschland nicht mehr möglich, da der erforderliche Datenaustausch möglich ist.
Pensions-Pooling möglich
Der Beschluss für das steuerliche Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) durch den Bundesrat bringt Anpassungen an das AIFM-Umsetzungsgesetz hinsichtlich der Regelungen im Steuerrecht. Inhaltlicher Eckpfeiler ist die Besteuerung von Investmentvermögen, welche dem Kapitalanlagegesetz unterliegen. Das Begleitgesetz kann für die ganze Investmentbranche also positiv gesehen werden, dieser Meinung stimmt der deutsche Fondsverband BVI ebenfalls zu.