Berater

Honorarberatung –eine Frage der Zeit

Im Juni stimmte der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung zu. Ein eigenständiges Berufsbild konnte so geschaffen werden, wobei der Honorarberater seine Vergütung ausschließlich durch den Kunden erhält. Im Zuge dessen wird von einer Aufwertung der Beratungs- und Vermittlungsleistung gesprochen. Die gesetzliche Definition ist schon ein Durchbruch, jedoch haben Verbraucher noch keinen klaren Durchblick erhalten.

Die Kritik, dass das Honoraranlageberatungsgesetz nicht weit genug greife bleibt weiterhin bestehen. Nichtsdestotrotz sind die ersten Weichen für die Honorarberatung als gleichwertige Beratungsform neben dem Provisionsmodell gelegt. Die geregelte Vergütung eines Honorarberaters sei Kernaussage des Gesetzes, sowie die Möglichkeit im Falle eines unzulänglichen Marktangebotes an provisionsfreien Netto-Produkten auf ein klassisches Provisionsprodukt zurück zu greifen. Die Gefahr der Lockerung im Versicherungsbereich besteht trotz der nicht konkreten Anwendbarkeit auf dieses Gebiet. Anstelle der Provisionsweiterleitung fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute  (BVK) daher, dass, wenn einzelne Produkte nicht als Nettotarife auf dem am Markt vertreten sind, ein Honorarberater diese nicht anbieten darf. Der nicht bedachte Versicherungsbereich würde die kundenorientierte Beratung hemmen, jedoch sollte auch in diesem Gebiet die produktunabhängige, ganzheitliche Finanzberatung angestrebt werden. Um diesem Mangel Abhilfe zu schaffen, schlägt der BVK vor, dass „der in Paragraf 34e GewO bereits regulierte Versicherungsberater in Honorar-Versicherungsberater umbenannt werden solle, um in der Systematik des Referenten-Entwurfs zu bleiben.“ Ein entscheidendes Hindernis stellt die klare personelle Trennung von Provisions- und Honorarberatung dar und das damit problematische Fehlen einer Übergangsfristen, in welcher eine wechselwillige Beratung möglich sein sollte. Festgehalten wird, dass eine solche Umstellung nicht kurzfristig erfolgen kann, daher solle eine Möglichkeit bestehen eine Zeitlang parallel Provisions- und Honorarberatung anzubieten. „Vielleicht sei es im Sinne der Honorarberatung, diesen Schritt auch im Versicherungsbereich zu ermöglichen, damit Berater sich ausprobieren können“, meint Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung des Münchener Maklerpools Fonds Finanz. Die Bedeutung der anstehenden europäischen Richtlinien IMD 2 und MIFid II auf die Honorarberatung wird sich zeigen. Im Vorfeld ist klar, dass beide Verordnungen kein Provisionsverbot beabsichtigen. Den Aussagen der Bundesregierung und der Opposition zufolge, ist die Erweiterung der Honorarberatung auf weitere Finanzbereiche vorgesehen, jedoch kann der Erfolg gegenüber der Provisionsvergütung nur durch den Markt entschieden werden.

print

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein-Geld 02 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben