Je nach Aufwand sind die Tätigkeiten mit Gebührensätzen vermerkt, ob Löschung bestehender Grundschulden, Beurkundung des Entwurfs des Kaufvertrages, Vormerkungs- oder Grundbucheintragung oder kommunale Verkaufsrechtklärung. Seit diesem Monat werden für Immobilienkäufe im Wert von 200.000 Euro für die Notartätigkeiten (Beurkundung, Vollzug und Betreuung, einschließlich Beratung und Entwurf) 1.305 Euro netto fällig. Eine Steigerung der Gebühren auf 3.135 Euro wird im Falle eines Immobilienverkaufs mit Ablösung einer alten Grundschuld. Jedoch können Immobilienkäufer auch auf einige Reduzierungen setzen, zum Beispiel werden die Gebühren für das notarielle Anderkonto fast halbiert werden, so die Bundesnotarkammer. Regional sind die Auswirkungen dieser Vergünstigung verschieden, vor allem in Hamburg, wo Immobiliengeschäfte traditionell durch notarielle Anderkonten durchgeführt werden, sind diese Auswirkungen besonders hoch. Bei einem Immobilienwert von 2 Millionen Euro betrug die Beurkundung derzeit circa 13.150 Euro netto (inkl. Vorkaufsrechtsanfrage und Sicherung der Eigentumsumschreibung), mit dem heutigen Tag müssen für die Transaktionskosten nur noch während 11.700 Euro ausgegeben werden, eine Reduzierung von elf Prozent. Ebenfalls günstiger wird die Grundschuldenlöschung, bisher mussten bei einer Grundschuld von über 350.000 Euro etwa 130 Euro zu bezahlen, jetzt sind es nur 20 Euro. Zwar machen Notar- und Gerichtsgebühren immer noch 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises aus, aber vor weiter steigenden Kaufnebenkosten wird eindringlich gewarnt, besonders hinsichtlich der Grunderwerbssteuer (in einigen Bundesländern eine Höhe von 14 Prozent des Kaufpreises). In Schleswig-Holstein soll die Grunderwerbssteuer im kommenden Jahr auf 6,5 Prozent erhöht werden, Berlin wird auch nachziehen (6 Prozent). Derzeitig liegen die Zinsen bei 2,5 Prozent für einen Immobilienkredit, trotz steigender Konditionen, mit zehnjähriger Zinsbindung, was einer Verringerung um 50.000 Euro im Vergleich zum Jahr 2008 entspricht.
Vor- und Nachteile ab 01.08.2013
Ab heute wird die bisherige Kostenordnung bei Immobilienkäufen vom neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelöst. Käufer werden sowohl Nachteile als auch Vorteile durch diese Veränderung bemerken können. Die Gebührenerhöhung wird sich bei Immobilienkäufen im Wert von 200.000 Euro um 20 Prozent vermehren, von 1.085 Euro netto auf 1.305 Euro netto. Die Menge der anfallenden Aufgaben des Notars entscheidet über die Gebührenhöhe.