Wirtschaft

Arbeitsklima

Und wenn die Temperaturen wieder in die Höhe klettern, wird auch das gemütlichste Büro zur saunaartigen Schwitzpartie. Pflichten der Vorgesetzen diesbezüglich werden gesetzlich geregelt, da auch die gegebenen Hitzewallungen die Konzentration der Arbeitnehmer nicht mindern sollten. Eine Standardisierung, die eine Klimaanlage voraussetzt, gibt es derzeit noch nicht. Nichtsdestotrotz kamen erst vor kurzem die Erinnerungen an das aus Kindertagen bekannte Wort „Hitzefrei“. Im Jahr 2011 wurden Temperaturschwellen bestimmt, an denen die Arbeitsgeber Maßnahmen ergreifen müssen – ab 26 Grad muss den Arbeitnehmern Linderung verschafft werden, ob Markise oder Jalousie.

Jedoch ist ein Anstieg der Temperatur auf über 30 Grad Grund für weitgreifende Vorkehrungen. Die rechtzeitige Durchlüftung verhindert die morgendliche Hitzewand im Büro, zusätzliche Getränke sowie Auflockerung der Bekleidungsreglung erweisen sich auch als nützlich. Der Kreativität sind bei diesem Vorgehen keine Grenzen gesetzt. Erster Schwerpunkt sollte auf technische und organisatorische Maßnahmen, um die Temperatur zu regulieren, gelegt werden. Wichtig: Bei Schwangeren muss der Arbeitgeber bereits ab 26 Grad entsprechende Schritte einleiten um die Raumtemperatur zu dämmen. Ab 35 Grad werden die Empfehlungen etwas extravagant, Luftduschen oder Wasserschleier sowie Hitzeschutzkleidung sind interessante Lösungsvorschläge. Orientierungstechnische sind die gesetzlichen Hitzeschwellen hilfreich, aber zu beachten ist die individuelle Reaktion auf Temperaturveränderungen, auch am Arbeitsplatz. Jeder Arbeitnehmer ist selbstverständlich in der Lage eigene technische Vorkehrungen zu treffen. Der Gang nach Hause sollte jedoch mit dem chef abgesprochen werden.

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